Folgt eine Welle von Internet-Abmahnungen aus Deutschland?

Internetanbieter sollen mit neuer Masche geschröpft werden

publiziert: Mittwoch, 8. Mrz 2000 / 22:29 Uhr

Frankfurt/Zug - Die "Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" domiziliert in Frankfurt am Main fordert von der zugerischen Boa Lingua, einem Sprachreise-Anbieter, ihre Internet-Adresse "www.sprachen.ch" nicht mehr zu verwenden. Die Adresse sei zu allgemein gehalten und verstosse deshalb gegen deutsches Wettbewerbsrecht. - Jetzt droht ein Musterprozess, der für die gesamte Internet-Branche schwerwiegende Folgen haben könnte.

1 Meldung im Zusammenhang
Weiterführende Links zur Meldung:

Hier die umstrittene Seite
Die Seite "www.sprachen.ch" darf wenn die deutsche Wettbewerbszentrale Recht bekommt nicht mehr so heissen.
www.sprachen.ch

Mittlerweile ist das Internet zum reichen Jagdrevier der Juristen geworden. Als jünster Streich fordert die in Frankfurt am Main domizilierte "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" von dem im schweizerischen Zug ansässigen Sprachreise-Veranstalter "Boa Lingua" dass diese ihre Internet-Adresse "www.sprachen.ch" ändere. Die Adresse verstosse gegen deutsches Recht, da sie das ganze Gebiet "Sprachen" abdecke und so andere Anbieter im Wettbewerb behindere. Die Frankfurter wollen, dass die Zuger sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichte, die Domain nicht weiter verwenden und für jeden Fall "zukünftiger schuldhafter Zuwiederhandlung" eine Vertragsstrafe von 8000 Mark bezahle. Ein Betrag von DM 315.65 sei für "die Aufwendung für diese Rechtsverfolgung" zu richten. Der bereits ausgefüllte Einzahlungsschein lag bei.

Klageflut im Internet?
Die Zuger Firma geht nun in die Offensive und weigert sich zu zahlen. Sie hat sich vom Internet-Rechtsexperten Lukas Fässler ein Rechtsgutachten erstellen lassen und der meint: "Allein die Tatsache, dass eine Werbung eines schweizerischen Unternehmens in einem anderen Staat zur Kenntnis genommen werden kann - was ja im Internet der Fall ist - genügt für eine Klage nach deutschem Recht nicht." Der Jurist empfiehlt allerdings, dass sich künftig Unternehmen vor ihrem Auftritt "die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen abklären lassen".

Schwerwiegende Konsequenzen
Sollte die deutsche Wettbewerbszentrale mit ihrer Forderung in dem bereits angedrohten Rechtsstreit Recht bekommen, so könnte dies verheerende Folgen für zahlreiche Schweizer Unternehmen haben, meint die "Boa Lingua", denn viele von ihnen hätten ihr E-Commerce-Angebot auf sogenannten Gattungsbegriffen wie "Sprachen" oder "Bücher" aufgebaut.

(news.ch)

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