Iraner muss wegen Mord 19 Jahre ins Zuchthaus

publiziert: Donnerstag, 28. Okt 2004 / 12:03 Uhr

Bern - Wegen Mordes an seiner Ehefrau hat das Kreisgericht Bern-Laupen hat einen 51-jährigen Iraner zu 19 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte die von ihm getrennt lebende Frau Ende Dezember 2002 in Ostermundigen mit einem Schuhbändel erdrosselt.

Der Iraner muss 19 Jahre ins Zuchthaus.
Der Iraner muss 19 Jahre ins Zuchthaus.
Der Mann habe aus Rache getötet und mit krassestem, primitivsten Egoismus gehandelt, begründete der Gerichtspräsident das Urteil. Der Mörder muss den hinterbliebenen gemeinsamen vier Kindern je 35 000 Franken Genugtuung bezahlen. Er wurde zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil vollumfänglich den Anträgen des Staatsanwaltes. Die Verteidigung hatte zehn Jahre Zuchthaus wegen vorsätzlicher Tötung verlangt. Der Täter, dem das psychiatrische Gutachten eine ausgeprägte narzisstische Störung attestiert, bewertete den Vorfall als fahrlässige Tötung.

(rp/sda)

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