Italiens Abgeordnetenkammer verabschiedet Straferlass

publiziert: Mittwoch, 5. Feb 2003 / 13:40 Uhr

Rom - Die Abgeordnetenkammer in Rom hat am Dienstagabend eine umstrittene Gesetzesvorlage verabschiedet, die Sträflingen die Verkürzung ihrer Haft um drei Jahre gewährt. Die Massnahme tritt in Kraft, wenn Häftlinge ein Viertel ihrer Strafe abgebüsst haben.

Von der Massnahme, die in Italien Kleiner Straferlass genannt wird, werden jene Häftlinge nicht profitieren können, die wegen Terrorismus, Menschenhandel, mafioser Verbrechen oder Personenentführung verurteilt wurden. Die Gesetzesvorlage muss noch vom Senat verabschiedet werden.

Der kleine Straferlass spaltete die Regierungskoalition von Ministerpräsident Silvio Berlusconi. Während die Partei des Regierungschefs die Massnahme befürwortete, kritisierten die mit Berlusconi verbündeten Parteien der postfaschistischen Alleanza Nazionale (AN) und die rechtspopulistische Lega Nord den Straferlass sehr scharf.

Das Gesetzesprojekt, das von der oppositionellen Mitte-Links-Allianz gefördert wurde, soll zur Entlastung der überbelegten Strafanstalten in Italien dienen. In den Gefängnissen, die für knapp 42 000 Häftlinge gebaut wurden, leben derzeit 57 000 Personen unter oft unmenschlichen Bedingungen. Rund 8000 Sträflinge könnten bald entlassen werden.

Fast 17 000 Häftlinge sind Ausländer, fast 15 000 Gefangene sind drogenabhängig und etwa 1500 HIV-positiv. Jährlich nehmen sich in den Strafanstalten durchschnittlich 60 Personen das Leben, die Zahl der versuchten Selbstmorde ist um das Zehnfache höher.

(bert/sda)

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