Ja des Bundesrats zu einer Verkürzung der Trennungsfrist

publiziert: Mittwoch, 2. Jul 2003 / 11:06 Uhr

Bern - Der Bundesrat will sich einer Verkürzung der Trennungsfrist im Scheidungsrecht von heute vier auf zwei Jahre nicht widersetzen. Er führt indes verschiedene Bedenken gegen eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzes ins Feld.

Eine kürzere Trennungsfrist ändere aber nichts an den nachehelichen Pflichten.
Eine kürzere Trennungsfrist ändere aber nichts an den nachehelichen Pflichten.
Bei einer Scheidung gegen den Willen des Ehepartners empfinde der scheidungswillige Ehegatte auch eine Frist von zwei Jahren als relativ lang, gibt der Bundesrat zu bedenken. Eine kürzere Trennungsfrist ändere auch nichts an den nachehelichen Pflichten.

Zudem gebe es auch bei einer Halbierung der Frist Probleme, falls der scheidungswillige Ehegatte die Trennungszeit nicht abwarten wolle. Er könne in den Scheidungsverhandlungen weiterhin zu Zugeständnissen gezwungen werden.

Initiiert wurde die Verkürzung der Trennungsfristen im März 2001 von Nationalrätin Lili Nabholz (FDP/ZH). Im September 2002 gab die grosse Kammer ihrer Parlamentarischen Initiative mit 131 zu 18 Stimmen Folge. Die Kommission für Rechtsfragen erarbeitete daraufhin einen Vorentwurf.

Anlässlich der Verhandlungen im Nationalrat hatte Nabholz von einem eigentlichen Rechtsmissbrauch gesprochen. Es sei heute absolut einfach, sich einer Scheidung zu widersetzen, um dem scheidungswilligen Partner Zugeständnisse abzunötigen. Die vierjährige Trennungsfrist könne auch zur Umgehung ausländerrechtlicher Bestimmungen dienen.

Wenn das Parlament der Überzeugung sei, dass jede Ehe nach zwei Jahren Trennung unwiderruflich gescheitert sei, wolle er sich dem nicht widersetzen, teilte der Bundesrat weiter mit. Welche Trennungsfrist gewählt werde, sei letztlich ein Ermessensentscheid.

Erst die Praxis werde zeigen, wie sich die Verkürzung der Trennungsfristen auf die Zahl der einverständlichen Scheidungen auswirke. Ziel des neuen Scheidungsrechts ist es, die Zahl der Kampfscheidungen zu verringern.

(bsk/sda)

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