
Bern - Grosswasserkraftwerke sollen Subventionen erhalten, wenn sie den Strom zu tiefen Preisen verkaufen müssen. Darauf haben sich die eidgenössischen Räte geeinigt. Der Ständerat ist am Dienstag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt.
Zunächst wollte der Ständerat jedoch nur Werke unterstützen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Nun hat sich das Modell des Nationalrates durchgesetzt: Wasserkraftwerke sollen für Elektrizität, die sie unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde erhalten.
Umstritten ist noch, ob die Gelder für Unterhalt und Reparatur eingesetzt werden müssen. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen. Der Ständerat möchte auf die Zweckbindung verzichten. Er hat das Modell ausserdem verfeinert. Stimmt der Nationalrat dieser Version zu, muss der Bundesrat dem Parlament bis 2019 einen Erlassentwurf unterbreiten.
Güterabwägung ohne Einschränkung
Auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt ist der Ständerat auch in etlichen weiteren Punkten, etwa bei der Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Im Grundsatz waren sich die Räte bereits einig gewesen: Windturbinen oder Pumpspeicherkraftwerke sollen grundsätzlich auch in Naturschutzgebieten gebaut oder ausgebaut werden dürfen.
Der Ständerat wollte die Güterabwägung zunächst aber nur ermöglichen, wenn das Schutzgebiet nicht «im Kern seines Schutzwertes verletzt wird». Das hatte er als Konzession an die Umweltverbände entschieden. Nun hat er mit 31 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, auf die Einschränkung zu verzichten.
Warnung vor Volksinitiative
Die Befürworter der ursprünglichen Ständeratsversion warnten vergeblich, eine zu starke Einschränkung des Schutzes könnte eine Volksinitiative von Umweltverbänden provozieren. Die Abstimmung wäre schwierig zu gewinnen.
Die Gegner argumentierten, der Ausstieg aus der Atomenergie bleibe ein reines Lippenbekenntnis, wenn Schutz- und Nutzungsinteressen nicht ohne Einschränkung abgewogen werden könnten. Zwischen den Räten ist nun bloss noch umstritten, ob die Interessen als «gleichrangig» oder «grundsätzlich gleichrangig» betrachtet werden sollen.
Lebensraum der Fische schützen
Geeinigt haben sich die Räte weiter bei der Förderung der kleinsten Wasserkraftwerke: Werke mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt sollen nicht am Einspeiseprämiensystem für erneuerbare Energien teilnehmen können.
Der Ständerat hatte die Untergrenze ursprünglich wie der Bundesrat bei 300 Kilowatt setzen wollen. Damit hätten auch sehr kleine Werke gefördert werden können. Mit 26 zu 18 Stimmen hat sich der Ständerat nun dem Nationalrat angeschlossen. Die Mehrheit ist der Auffassung, Kleinstwasserkraftwerke hätten im Verhältnis zum Eingriff in die Natur einen zu geringen Nutzen. Der Lebensraum der Fische müsse geschützt werden.
Keine Verknüpfung mit AKW-Initiative
Schliesslich haben sich die Räte darauf geeinigt, das Massnahmenpaket zur Energiestrategie von der Atomausstiegsinitiative der Grünen zu entkoppeln. Ursprünglich war das Paket als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative konzipiert, über die im November abgestimmt wird.
Der Ständerat wollte zunächst bei dieser Verknüpfung bleiben. Damit hätte die Referendumsfrist zu den Gesetzesänderungen erst nach einer Ablehnung der Initiative zu laufen begonnen. Nun hat der Ständerat mit 25 zu 17 Stimmen beschlossen, dem Nationalrat zu folgen und die Geschäfte zu entkoppeln.
Abstimmung im Mai möglich
Die Mehrheit kam zum Schluss, das sei sinnvoller, weil die Gesetzesänderungen so rascher in Kraft treten könnten. Im Falle eines Referendums könnte die Abstimmung laut Energieministerin Doris Leuthard bereits im Mai 2017 stattfinden, ein halbes Jahr früher als mit einer Verknüpfung.
Die Atomausstiegsinitiative verlangt, dass Atomkraftwerke nach einer Laufzeit von höchstens 45 Jahren vom Netz gehen. Sollte sie angenommen werden, müsste das Parlament das Gesetz erneut ändern.
Umstrittene Steuerabzüge
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Umstritten bleiben nur noch wenige Punkte, darunter die Ziele für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien. Der Ständerat will einen tieferen Richtwert im Gesetz verankern als der Nationalrat.
Eine weitere Differenz betrifft neue Steuerabzüge für Gebäudesanierungen. Der Nationalrat hat sich schon zweimal dafür ausgesprochen. Zum einen könnten Steuerabzüge damit über mehrere Jahre verteilt werden, zum anderen könnten sie neu auch für sämtliche Ersatzneubauten geltend gemacht werden.
Im Ständerat warnten die Gegner erneut vor erheblichen Mitnahmeeffekten. Auch gaben sie zu bedenken, dass die steuerlichen Massnahmen aus energetischer Sicht nur wenig Wirkung hätten. Der Rat beschloss aber mit 26 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Nationalrat ein Stück entgegenkommen und Steuerabzüge für die Kosten des Rückbaus von Liegenschaften bei Ersatzneubauten zuzulassen.
(arc/sda)

- melabela aus littau 1
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