Ja zu aufgeweichter Krankenkassen-Vorlage

publiziert: Donnerstag, 24. Sep 2009 / 13:51 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 24. Sep 2009 / 14:23 Uhr

Bern - Grundsätzlich sollen die Krankenkassen ihre Leistungen nicht mehr sistieren können, wenn die Prämien nicht bezahlt werden. Mit der Annahme eines SVP-Antrags hat der Nationalrat die Möglichkeit des Leistungsaufschubs aber nicht ganz ausgeschlossen.

Entscheidung im Nationalrat: Kantone können Versicherte, die trotz Mahnung und Betreibung nicht zahlen, auf einer Liste erfassen.
Entscheidung im Nationalrat: Kantone können Versicherte, die trotz Mahnung und Betreibung nicht zahlen, auf einer Liste erfassen.
Mit nur einer Gegenstimme verabschiedete der Nationalrat eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Sie regelt die Betreibung der säumigen Prämienzahler und die Kostenübernahme.

Wenn ein Versicherter die Prämie trotz der letzten Aufforderung nicht bezahlt, muss er betrieben werden. Die Kasse meldet den Schuldner und die Forderungen dem Kanton. Dieser übernimmt 85 Prozent der Forderungen.

Das Thurgauer Modell

Auf Antrag von Toni Bertoluzzi (SVP/ZH) wurde mit 109 zu 58 Stimmen ein Zusatz, das sogenannte Thurgauer Modell, aufgenommen. Demnach können Kantone Versicherte, die trotz Mahnung und Betreibung nicht zahlen, auf einer Liste erfassen, die nur den Leistungserbringern, den Gemeinden und dem Kanton zugänglich ist.

Weiter heisst es: «Die Versicherer erstatten der zuständigen kantonalen Stelle Meldung über eine allfälligen Leistungsaufschub und dessen Aufhebung.» Damit wird für die Sistierung der Leistungen wieder ein Türchen geöffnet.

Die Zahl der säumigen Prämienzahler wird auf derzeit 150'000 geschätzt. Allein die Spitäler sitzen auf unbezahlten Rechnungen in Höhe von etwa 80 Millionen Franken.

(tri/sda)

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