Todesstrafe für James Holmes?

James Holmes plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit

publiziert: Mittwoch, 8. Mai 2013 / 09:57 Uhr
James Holmes versucht, der Todesstrafe zu entgehen.
James Holmes versucht, der Todesstrafe zu entgehen.

Der mutmassliche Amokläufer von Aurora, James Holmes, will wegen Unzurechnungsfähigkeit auf nicht schuldig plädieren.

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(Cover) - DE Showbiz - James Holmes (25) versucht, der Todesstrafe zu entgehen.Der junge Amerikaner steht vor Gericht, weil er bei der Premiere des neuen Batman-Films 'The Dark Knight Rises' am 20. Juli 2012 in einem Kino in Aurora, Colorado 12 Menschen getötet und 70 Menschen verletzt haben soll. Nun haben seine Anwälte bekannt gegeben, dass ihr Mandant in der bevorstehenden Anhörung am Montag, den 13. Mai aufgrund von Unzurechnungsfähigkeit auf nicht schuldig plädieren wird. Bisher hatte James nichts von Unzurechnungsfähigkeit gesagt, diese Änderung muss nun noch formell beantragt werden. Sollte der US-Bürger mit dieser Strategie Erfolg haben, wird ihm die Todesstrafe erspart bleiben. Stattdessen käme er lebenslang in Haft. Allerdings muss das Team um Holmes erst einmal beweisen, dass er zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig war. Dazu sind Untersuchungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nötig. Laut der Nachrichtenagentur 'Associated Press' hatten die Anwälte des Angeklagten noch im März einen Deal vorgeschlagen: James Holmes würde sich schuldig bekennen, wenn er statt der Todesstrafe eine lebenslange Haftstrafe erhalten würde. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies ab. (C) Cover Media

(ga/Cover Media)

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