
New York - Der Sanktionsausschuss des UNO-Sicherheitsrates hat den saudi-arabischen Geschäftsmann Jassin Kadi von der Liste der Unterstützer des internationalen Terrornetzwerks Al-Kaida genommen. Kadi wurde nach Vermittlung durch die Ombudsfrau des Ausschusses gestrichen.
Kadi hatte zugegeben, sich vor etwa 20 Jahren mit Osama bin Laden, dem später meistgesuchten Terroristen der Welt, getroffen zu haben. Zudem unterstützte er die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas. Seine Finanzgeschäfte waren nicht selten verworren. Freunde beschreiben den 57-Jährigen aber als Philanthropen.
Kadi war gleich mehrfach von internationalen Sanktionen betroffen. Die USA, Grossbritannien, die EU und auch die UNO froren Gelder ein und erschwerten oder untersagten Geschäfte mit ihm. Kadi prozessierte dagegen jahrelang, nicht allerdings gegen die UNO-Liste.
«Die Entscheidung ist das Ergebnis gründlicher Überlegungen auf der Grundlage eines Berichts der Ombudsperson», begründete Wittig die Streichung Kadis von der Liste.
Initiative für Beschwerderecht
Vor allem europäische Länder, darunter die Schweiz, Deutschland und skandinavische Staaten, hatten im vergangenen Jahr durchgesetzt, dass die Empfehlungen der Vermittler im Ausschuss nicht mehr von einzelnen Mitgliedern übergangen werden können.
Stattdessen sind die Hürden für eine Zurückweisung der Empfehlung durch die Mitgliedsstaaten deutlich höher. Wittig betonte auch, dass diese Mechanismen sich als «wirksam und praktikabel» erwiesen hätten.
Die insgesamt 11 Länder hatten eine Beschwerdemöglichkeit vor einer unabhängigen UNO-Behörde für Personen gefordert, die auf die Terrorlisten der UNO gesetzt werden. Dazu sollte das Mandat der Ombudsperson erweitert werden, die die Fälle entgegennimmt.
Die Ombudsstelle sollte einen besseren Zugang zu den Informationen über die Gründe für Sanktionen erhalten und dem UNO-Sicherheitsrat die Aufhebung von Sanktionen empfehlen können, falls diese nicht mehr begründet sind.
In den Jahren zuvor hatten mehrer Einzelpersonen, darunter Kadi, die gegen sie verhängten Sanktionen vor nationalen und regionalen Gerichten angefochten. Die Schweiz und ihre Partnerländer stützten sich bei ihrer Initiative auf die Anforderungen dieser Gerichte bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte. Die von Sanktionen Betroffenen haben demnach Anspruch auf ein Beschwerderecht.
Internationaler Bann
Mit der Resolution 1267 des UNO-Sicherheitsrats von 1999 werden Terrorverdächtige, die in Verbindung zu den Taliban oder Al-Kaida stehen sollen, international unter einen Bann gestellt. Alle UNO-Mitgliedsstaaten sind damit verpflichtet, gegen sie vorzugehen.
Ein Schuldbeweis war urspünglich nicht erforderlich, die Betroffenen mussten nicht einmal darüber informiert werden, was ihnen genau vorgeworfen wurde.
(bert/sda)
- keinschaf aus Henau 1552
Was für ein Blödsinn aber auch;-) "Zudem liegt beim Co2 ein weiteres nicht zu unterschätzendes Problem. ... So, 12.05.13 00:33 - jorian aus Gretzenbach 1196
Steuerfaktor Ja da haben Sie recht die CO2 Steuer ist ein wichtiger Faktor. Sa, 11.05.13 22:23 - ochgott aus Ramsen 646
Wo.... wird es kälter. Ich sehe nichts davon. Zudem wird es bei einer ... Sa, 11.05.13 19:45 - jorian aus Gretzenbach 1196
Und.......... .......... dennoch wird es immer kälter. Sa, 11.05.13 07:51 - keinschaf aus Henau 1552
Studie, die AAAMMMDCCXVIII. "Mit dem Beginn der Pubertät gehen die Menschen später schlafen und ... Di, 23.04.13 00:09 - jorian aus Gretzenbach 1196
Die reiche CH................. .......... schickt das Geld lieber ins Ausland, als wie es den eigenen ... Fr, 12.04.13 04:36 - Midas aus Dubai 3061
Schäbige Schande Die Verdingkinder haben keine Lobby. Das das ganze bis in die 70er ... Fr, 12.04.13 01:01 - zombie1969 aus Frauenfeld 1574
Offenbar... hat man aus den Fehlern in der Vergangenheit immer noch nichts daraus ... Do, 11.04.13 19:47
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