Journalist muss für Grundbuchauskünfte zahlen

publiziert: Mittwoch, 22. Mai 2002 / 13:03 Uhr

Lausanne - Ein Basler Journalist, der sich das Recht auf Grundbucheinsicht gerichtlich erstritten hat, muss für die erhaltenen Auskünfte jetzt auch zahlen. Laut Bundesgericht spielt es keine Rolle, dass ihm die Informationen nichts genützt haben.

Der Journalist hatte die Bezirksschreiberei Binningen 1998 um Grundbuchauskünfte über eine Immobiliengesellschaft ersucht, gegen die er wegen möglicherweise spekulativen Geschäften recherchierte. Die Informationen wurden ihm aus Gründen des Datenschutzes jedoch verweigert. Im Oktober 2000 gab ihm das Bundesgericht dann Recht.

Für die in der Folge erteilten Auskünfte erhielt er eine Gebührenrechnung von 344 Franken. Nach dem Regierungsrat und dem Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft hat nun auch das Bundesgericht seine Beschwerde abgewiesen.

Der Journalist hatte geltend gemacht, die Auskünfte seien für ihn praktisch wertlos gewesen, weil sich sein Verdacht nicht erhärtet habe. Damit stehe der verlangte Betrag in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen. Das Bundesgericht verwarf diese Auffassung.

(sk/sda)

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