Spaniens Ex-König

Juan Carlos muss sich Vaterschaftsklage stellen

publiziert: Mittwoch, 14. Jan 2015 / 18:32 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 14. Jan 2015 / 19:30 Uhr
Juan Carlos muss zur Klage Stellung nehmen.
Juan Carlos muss zur Klage Stellung nehmen.

Madrid - Spaniens früherer König Juan Carlos muss sich einer Vaterschaftsklage stellen. Der Oberste Gerichtshof liess am Mittwoch die Klage einer Belgierin gegen den Vater von König Felipe VI. zu.

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Die 48-jährige Hausfrau behauptet, dass ihre Mutter 1965 eine Romanze mit dem damaligen spanischen Prinzen gehabt habe.

Die Belgierin hatte ihre Klage schon vor mehreren Jahren eingereicht. Diese war aber von der spanischen Justiz unter Verweis auf die - in der Verfassung festgeschriebene - Immunität des Monarchen zurückgewiesen worden.

Nach der Abdankung von Juan Carlos im Juni 2014 wurde der Schutz des Ex-Königs eingeschränkt. Der 77-Jährige kann seither nur vom Obersten Gerichtshof zur Rechenschaft gezogen werden.

Königshaus respektiert Richter-Entscheid

Das Königshaus reagierte zurückhaltend auf die Entscheidung der Richter. Der Palast respektiere die Entscheidung der Richter, sagte ein Sprecher. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Efe muss Juan Carlos innerhalb von 20 Werktagen zu der Klage Stellung nehmen. Wenn er sie zurückweist, könnte das Gericht eine DNA-Probe anfordern.

Die Mutter der Belgierin soll bei ihrer angeblichen Romanze 1965 an der Costa del Sol in Südspanien nach Medienberichten gar nicht gewusst haben, wer ihr junger spanischer Verehrer war. Der damalige Kronprinz Juan Carlos war zu dieser Zeit seit drei Jahren mit der späteren Königin Sofía verheiratet.

Als die Mutter mehrere Jahre später daheim in Belgien Juan Carlos im Fernsehen sah, habe sie ihrer Tochter anvertraut, dass dies ihr Vater sei, berichteten spanische Medien.

Zweite Klage zurückgewiesen

Der Oberste Gerichtshof wies eine zweite Vaterschaftsklage gegen Juan Carlos als nicht ausreichend begründet zurück. Sie war von einem 58-jährigen Katalanen eingereicht worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Zurückweisung beider Klagen beantragt.

Die Belgierin und der Katalane hatten vor gut zwei Jahren in Belgien DNA-Tests vornehmen lassen. Daraus war nach Medienberichten hervorgegangen, dass sie mit einer Wahrscheinlichkeit von 91 Prozent einen gemeinsamen Elternteil haben.

(bg/sda)

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