Jugendstraftaten steigen an

publiziert: Montag, 28. Feb 2005 / 12:26 Uhr / aktualisiert: Montag, 28. Feb 2005 / 13:07 Uhr

Bern - Werden Minderjährige verurteilt, dann meist wegen Drogenkonsums oder Diebstahls. Schwere Straftaten sind selten. Vier Fünftel der Straffälligen sind männlichen Geschlechts. Dies zeigt die Statistik 1999-2003 über Urteile nach dem Jugendstrafrecht.

36 Prozent der Delikte betreffen Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.
36 Prozent der Delikte betreffen Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Zahl der von Jugendanwaltschaften und -gerichten, Schulkommissionen und Bezirksämtern ausgesprochenen Urteile gegen 7- bis unter 18-Jährige ist seit Beginn der Statistik 1999 von 12 300 um 9,8% auf 13 500 Fälle gestiegen. Die Strafen sind oft eine Arbeitsleistung, ein Verweis oder eine unbedingte Busse.

Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) mitteilt, werden hauptsächlich Vermögensdelikte (44%) geahndet. Davon sind rund 65% Diebstähle und 34% Sachbeschädigungen. Es folgen mit 36% die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. 88% davon betreffen den Konsum.

Anstieg der Gewaltdelikte

Seit 1999 ist der Anteil der Gewaltdelikte von 10 auf 13% gestiegen. Die Zahl der Urteile nahm um 40% auf 1729 zu. Grund dafür sind mehr einfache Körperverletzungen, Tätlichkeiten und Drohungen. Schwere Straftaten sind selten. Es handelt sich um jährlich rund 120 Fälle, die Hälfte davon Brandstiftung.

2003 betrafen 80% der Jugendstrafurteile 15- bis 17-Jährige. Von 1999-2003 ist die Zahl der Urteile gegen Kinder (7- bis 14-Jährige von 2988 auf 2768 gesunken, während jene gegen Jugendliche von 9348 auf 10 715 gestiegen ist. Dies widerlegt laut BFS die gängige Meinung, die straffälligen Minderjährigen würden immer jünger.

82 Prozent männliche Straftäter

11 062 oder 82% der verurteilten Minderjährigen waren männlichen Geschlechts. 2003 waren 61% (8283) schweizerischer Nationalität. Ausländischer Nationalität waren 32% (4304), und 4% (481) waren Asylsuchende. 3% (415) waren nicht in der Schweiz wohnhaft. Diese Verteilung ist seit 1999 gleich geblieben.

2003 wurde in 30% der Urteile (4061) eine Arbeitsleistung verordnet, in 27% (3626) ein Verweis und in 18% eine unbedingte Busse. In nur 6% (875) der Urteile wurde eine bedingte Einschliessung und in 2% (306) eine unbedingte Einschliessung ausgesprochen.

(fest/sda)

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