Julia Onken und die Menschenrechte
Julia Onken mag - wie die allermeisten von uns - Gesichtsverhüllungen nicht. Sie meint, es sei ein Menschenrecht, das Gesicht eines Gegenüber sehen zu können. Das ist Unsinn. Und ärgerlich, denn solche Äusserungen schaden dem Konzept der Menschenrechte.
Das Interview mit Julia Onken
Das im Artikel erwähnte Interview mit Julia Onken.
thurgauerzeitung.ch
Zeichensetzungsinitiativen sind in der Schweiz ja nichts Neues. Faktisch bewirken sie zwar nichts, aber ihre Initianten und ihre Unterstützer dürfen sich bei einem «Ja» auf die Schultern klopfen: Sie haben ein Zeichen gesetzt. Selbstredend muss jede und jeder selbst wissen, welche politischen Zeichen sie oder er setzen will und nach wessen Schulterklopfen sie oder er sich sehnt. Wenn man liest, welche Zeichen Onken da sonst noch gerne setzen würde, wird es aber schon recht ungemütlich: «Andere Kleidungsstücke wie der Tschador oder das Kopftuch schränken die Frau aber ebenfalls ein und gehören verboten. Ein Burkaverbot ist aber einmal ein Anfang.» Wäre Onken eine klare Befürworterin eines laizistischen Staates, wäre ihre Argumentation zumindest einigermassen kohärent, wenn auch reichlich totalitär. Doch sie verteidigt vehement das Ausschmücken von Schulzimmern mit Kruzifixen. Wenn mit der Initiative also der Anfang mal gemacht ist, sollen wohl muslimische und vielleicht ohne Religionsbezug getragene, nicht aber christlich-jüdische Kopftücher verbannt werden.
Richtiggehend idiotisch ist aber Onkens Behauptung, es gehöre «zum Menschenrecht», dass jeder und jede bei einem Gespräch dem Gegenüber ins Gesicht sehen könne. Mit Menschenrechten hat dies nun wirklich nicht die Bohne zu tun. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wohl festgehalten, dass das französische Verhüllungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht widerspricht, es also die durch sie garantierten Menschenrechte nicht in einer unzulässigen Weise einschränkt. Burkaträgerinnen müssen also zur Kenntnis nehmen, dass die partielle Einschränkung ihrer Religionsfreiheit nach EMRK in Ordnung geht. Daraus folgt selbstredend nicht, dass es ein Menschenrecht sei, von anderen das Freihalten des Gesichts abzuverlangen.
Die EMRK besteht aus drei Abschnitten. Ihr Kern findet sich in den Artikeln 2 bis 18. Diese beschreiben die Rechte und Freiheiten, die jedem einzelnen Menschen zu gewähren sind. Da geht es um das Recht auf Leben und auf Freiheit und Sicherheit, das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungsäusserungs-, Versammlungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit und um das Recht auf faire Verfahren und den Schutz vor willkürlicher Strafe. Nichts davon impliziert ein Recht, bestimmen zu können, wie andere Personen herumzulaufen oder nicht herumzulaufen haben. Natürlich: als Privatperson darf sich Onken jedem Gespräch mit einer Burkaträgerin verweigern. Genauso, wie sie ein Gespräch mit Irokesenschnittträgern, Nadelstreifenträgern, Che-Guevara-T-Shirt-Trägern, Sozialdemokraten, Freidenkern, Corris-Spendensammlern oder beliebigen anderen Personen verweigern darf. Aber Menschenrechte sind nicht das, was man selbst als kuschlig empfindet.
Zweierlei gefährdet das Prinzip der Menschenrechte: direkte Angriffe auf deren Verbindlichkeit und deren Verwässerung durch die missbräuchliche Verwendung des Begriffs. Julia Onken macht sich «nur» des zweiteren schuldig. Es ist aber möglicherweise kein Zufall, dass ihr besonders wohl unter Männern ist, die ersteres anstreben: die Verbindlichkeit der EMRK durch Kündigung der Verträge auszuhebeln. Schützen müssen wir die Menschenrechte vor beiden Gruppen.
(Andreas Kyriacou/news.ch)
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