Für Diskussionen hatte das Quorum gesorgt. 66 Abgeordnete waren
anwesend. Damit wurde das Quorum gerade erreicht. Jedoch gaben nur
65 Abgeordnete ihre Stimme ab.
Das neue Gesetz stärkt den Walliser Justizapparat. Die Zahl der
Untersuchungsrichter wird von 10 auf 13 erhöht, die Zahl der
Staatsanwälte von 4 auf 6. Wesentlichste Neuerung ist die Schaffung
eines zentralen Untersuchungsrichteramtes, das die Arbeit der drei
regionalen Ämter koordiniert.
An seiner Spitze steht neu ein kantonaler Untersuchungsrichter.
Er kümmert sich um Fälle von Wirschaftskriminalität, Drogen und
organisiertem Verbrechen. Die Stellung des Staatsanwaltes wird
ebenfalls zentralisiert und verstärkt.
Wahlsystem bleibt
Keine Chance hatten die Sozialdemokraten und die Freisinnigen
mit ihrer Forderung nach einem neuen Wahlsystem für kantonale
Richter. Die beiden Minderheitsparteien wollten eine der
Parteienstärken im Parlament entsprechende Vertretung bei den
Richtern.
Mit den Christdemokraten, die die Mehrheit im Rat ausmachen,
konnte kein Konsens gefunden werden. Sie akzeptierten aber eine
Absichtserklärung, die in diese Richtung geht.
(klei/sda)