Schwenns Antrag auf Durchsuchung abgelehnt

Kachelmann-Prozess: Durchsuchung von Redaktionsräumen abgelehnt

publiziert: Dienstag, 21. Dez 2010 / 18:15 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 21. Dez 2010 / 18:37 Uhr
Johann Schwenn, Kachelmann-Anwalt.
Johann Schwenn, Kachelmann-Anwalt.

Mannheim - Mit einem kleinen Paukenschlag hat sich das Landgericht Mannheim am Dienstag im Kachelmann-Prozess in die Weihnachtspause verabschiedet: Das Gericht lehnte die Durchsuchung der Redaktionsräume von «Focus» und «Bunte» ab.

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Der Verteidiger Johann Schwenn hatte die Durchsuchung beantragt, weil der Verdacht der Anstiftung zu Falschaussagen von Zeuginnen bestehe. Die 5. Grosse Strafkammer begründete die Zurückweisung damit, dass der Antrag über Vermutungen nicht hinausgehe. Für einen Durchsuchungsbeschluss seien jedoch Tatsachen erforderlich.

Kritik auch vom Richter

Allerdings kritisierte der Vorsitzende Michael Seidling das Verhalten von mehreren früheren Kachelmann-Geliebten, die sich teilweise vor ihrer gerichtlichen Vernehmung in der Illustrierten geäussert hatten.

«Das mag Respekt gegenüber dem Gericht vermissen lassen und kritikwürdig erscheinen», sagte Seidling. Dieses Verhalten müsse jedoch in der späteren Beweiswürdigung berücksichtigt werden. Anhaltspunkte dafür, die Zeuginnen seien gezielt zu Falschaussagen angestiftet worden, gebe es jedoch nicht.

Befangenheitsantrag

Schwenn prüft nun einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Er hat bis Mittwoch Mitternacht Zeit dafür. Am 22. Verhandlungstag war unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Polizistin vernommen worden, bei der das angebliche Vergewaltigungsopfer unmittelbar nach der möglichen Tat ausgesagt hatte.

Die ehemalige Geliebte des Schweizer Wettermoderators beschuldigt ihn, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Der 52-jährige Kachelmann bestreitet das. Der Prozess wird am 19. Januar fortgesetzt.

(fest/sda)

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