Kachelmann mit neuem Anwalt vor Gericht

Kachelmanns Verteidigerwechsel - Rettungsversuch?

publiziert: Mittwoch, 1. Dez 2010 / 12:26 Uhr
Neue Hoffnung: Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn.
Neue Hoffnung: Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn.

Mannheim - Der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist am Mittwoch mit dem neuen Verteidiger Johann Schwenn fortgesetzt worden. Der renommierte Anwalt aus Hamburg hatte am Montag überraschend den bisherigen Hauptverteidiger Kachelmanns, Reinhard Birkenstock, abgelöst.

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Auch der zweite Verteidiger, Klaus Schroth, hatte sein Mandat niedergelegt. Die Gründe für den Verteidigerwechsel wurden auch am Mittwoch nicht mitgeteilt.

Die Nebenklage beurteilte diesen Umstand als Rettungsversuch Kachelmanns. Der Anwalt des möglichen Vergewaltigungsopfers, Thomas Franz, sagte vor Verhandlungsbeginn: «Vielleicht schätzt der Angeklagte seine Situation realistischer ein als sie seine Verteidiger bisher darstellten, zumindest gegenüber der Öffentlichkeit.»

Birkenstock hatte nach der 20-stündigen nichtöffentlichen Vernehmung des möglichen Vergewaltigungsopfers mitgeteilt, man sei der Rehabilitierung Kachelmanns ein gutes Stück näher gekommen. Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung.

Zu der Mutmassung, Kachelmann verlange im Prozess eine härtere Gangart gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht, sagte Franz: «Ich hatte nicht den Eindruck, dass Birkenstock bisher einen Schmusekurs gefahren ist, weder in öffentlicher noch in nichtöffentlicher Verhandlung.»

Neuer Anwalt kritisiert Medien

Kachelmanns neuer Anwalt Schwenn äusserte am Mittwoch scharfe Medien-Kritik. In bestimmten Medien finde eine «prozessbegleitende Berichterstattung besonderer Art» statt, sagte Schwenn vor dem Landgericht Mannheim.

Schwenn beantragte, Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker auch in den nichtöffentlichen Verhandlungen zuzulassen. Dies sei erforderlich, um die Persönlichkeitsrechte des wegen Vergewaltigung einer Geliebten angeklagten Fernsehmoderators zu wahren.

Schwenn kritisierte vor allem, dass ehemalige Geliebte, die als Zeuginnen vernommen wurden, anschliessend in einer Zeitschrift zu Wort kamen und sich dort angeblich anders äusserten als vor Gericht. Deshalb müsse Höcker bei den nichtöffentlichen Vernehmungen anwesend sein - um beurteilen zu können, wann und ob es sich empfehle, gegen das betreffende Blatt vorzugehen.

Anschliessend wurde eine weitere Ex-Freundin Kachelmanns als Zeugin vernommen. Sie sollte unter Ausschluss der Öffentlichkeit über ihr Intimleben berichten.

(sl/sda)

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