Kaderentlöhnung beim Bund sind mehrheitlich gerechtfertigt

publiziert: Mittwoch, 25. Okt 2006 / 13:07 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 25. Okt 2006 / 13:28 Uhr

Bern - Die Kaderlöhne bei den Unternehmen und Anstalten des Bundes sind mehrheitlich gerechtfertigt. Dies geht aus dem Kaderlohnreporting 2005 hervor, von dem der Bundesrat Kenntnis genommen hat.

Beamte verdienen nicht zuviel.
Beamte verdienen nicht zuviel.
Seit 2004 sind die Unternehmen und Anstalten des Bundes verpflichtet, die Bezüge der Direktionsvorsitzenden und der Verwaltungsrats-Präsidenten individuell und jene der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates in ihrer Gesamtsumme offen zu legen.

Dies gilt beispielsweise für die Post, die SBB, die Bundespensionskasse PUBLICA, den Rüstungskonzern RUAG, die SUVA und die SRG. Der Reportingpflicht nicht unterstellt ist hingegen die börsenkotierte Swisscom, die das Parlament von den Grundsätzen des Kaderlohngesetzes ausgenommen hat.

Zum zweiten Mal haben nun die zuständigen Departemente die Daten bei ihren Unternehmen eingefordert, analysiert und einer Gesamtbeurteilung unterzogen. Der Bericht zum Kaderlohnreporting bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2005 und ist für die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bestimmt.

(fest/sda)

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