Dies teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.
Schreibers Anwalt Edward Greenspan hatte in Kanada gegen die Praxis
geklagt, dass von Staaten vorgelegtes Beweismaterial ohne weitere
Prüfung zugelassen werde, während für Beweismaterial der
Verteidigung strengere Kriterien gälten.
Richter David Watt sei zum Schluss gekommen, dass die Kriterien
nicht «grundlegend unfair» seien, sagte der Sprecher. Watt wird
voraussichtlich am Mittwoch den Termin für den offiziellen Beginn
des Auslieferungsverfahrens bekanntgeben.
Schreiber wehrt sich seit Jahren gegen seine Auslieferung nach
Deutschland, wo gegen ihn ein Haftbefehl der Augsburger
Staatsanwalt wegen Steuerhinterziehung, Bestechung und Beihilfe zur
Veruntreuung vorliegt.
(bb/sda)