Fotograf wird entschädigt

Kanton Genf haftet für Granatenwurf

publiziert: Mittwoch, 20. Jul 2011 / 15:10 Uhr

Lausanne - Der Kanton Genf muss einen Pressefotografen entschädigen, der 2003 bei den G8-Protesten durch eine Schockgranate der Polizei verletzt wurde. Laut Bundesgericht war der Granateneinsatz rechtswidrig. Wie viel der Brite erhalten wird, steht noch nicht fest.

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Im Juni 2003 hatte im französischen Evian-les-Bains der Gipfel der führenden Industrienationen (G8) stattgefunden. Weil der Kurort am Genfersee von den Sicherheitskräften abgeriegelt wurde, wichen die G8-Gegner für ihre Aktionen auf Lausanne und Genf aus.

Zwischen die Fronten geraten

Der britische Pressefotograf Guy Smallman begleitete als Reporter die Demonstrationen in Genf. Bei Randalen nach Auflösung eines Demozugs geriet er zwischen die Fronten, als er bei einer Treppe bis zum letzten Moment auf die anrückende Polizei wartete.

Als er schliesslich nach oben davonrannte, explodierte in seiner Nähe eine vom unteren Treppenende in Richtung der flüchtenden Demonstranten abgefeuerte Blend-Schockgranate der Polizei. Smallman wurde an der Wade verletzt und musste mehrfach operiert werden. 2005 verlangte er vom Kanton Genf 85'000 Franken Schadenersatz.

Nachdem die Genfer Justiz eine Haftpflicht des Kantons zunächst verneint hatte, hiess das Bundesgericht 2009 eine Beschwerde Smallmans gut und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück. Das Genfer Kantonsgericht kam dann beim zweiten Umgang im vergangenen September zum Schluss, dass der Kanton grundsätzlich haftbar sei.

Vorschriften verletzt

Allerdings sei die Entschädigung wegen des Mitverschuldens von Smallman zu halbieren. Die Sache wurde vom Kantonsgericht zur Bestimmung der Schadenersatzsumme an die erste Instanz zurückgeschickt. Der Kanton Genf gelangte gegen den Entscheid ans Bundesgericht, das seine Beschwerde nun abgewiesen hat.

Laut den Richtern in Lausanne steht fest, dass der grundsätzlich zulässige Einsatz der Granate im konkreten Fall rechtswidrig war. Entgegen den Sicherheitsvorschriften, eine solche Granate nur in Bodennähe oder in die Beine zu werfen, sei sie hier in die Höhe geschleudert worden.

(bert/sda)

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