Kantonale Massnahmen gegen gefährliche Hunde

publiziert: Freitag, 22. Dez 2006 / 23:41 Uhr

Bern - Nach den Bissattacken von so genannten Kampfhunden haben viele Kantone im Jahr 2006 ihre Hundegesetze verschärft. Die Westschweizer Kantone nehmen Halter und Hund am meisten an die kurze Leine.

Das Hundegesetz wurde in vielen Kantonen verschärft.
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Schweizweit das schärfste Hundegesetz hat Anfang Jahr das Wallis eingeführt. Als potenziell gefährlich geltende Hunderassen wie der Pitbull-Terrier und der Rottweiler dürfen künftig nicht mehr eingeführt oder dort gezüchtet werden.

Jene Halter, die bereits einen solchen Hund besitzen, müssen Auflagen erfüllen und brauchen eine Spezialbewilligung. Das neue Gesetz sieht vor, dass bei nicht erfüllten Auflagen das Tier eingeschläfert werden muss. Ein Rekurs beim Bundesgericht hat diese Massnahme jedoch aufgeschoben.

Auch der Freiburger Grosse Rat verabschiedete am 2. November ein Hundeverbot. Dieses zielt jedoch nur auf Hunde der Rasse Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen. Weitere Rassen und deren Kreuzungen sollen unter Bewilligungspflicht gestellt werden. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Mindestens Bewilligungspflicht in Genf

Eine Verschärftung des Hundegesetzes steuert auch der Kanton Genf an. Der Grosse Rat hiess eine Initiative gut, die «ein Verbot von Kampfhunden und anderen gefährlichen Hunden» fordert.

Gleichzeitig arbeitet das Parlament an einer Gesetzesreform. Die Vorlage sieht zwar kein Verbot vor, die Beschaffung und das Halten von zwölf potenziell gefährlichen Hundenrassen soll jedoch bewilligungspflichtig werden. Solche Hunde sollen zudem in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen.

Um eine Bewilligung zu erhalten, muss der Halter mindestens 18 Jahre alt sein, Hundeerziehungskurse besuchen und seinen Vierbeiner sterilisieren lassen. Unabhängig von der Hunderasse müssten zudem alle Halter einen Theoriekurs absolvieren.

Eine Bewilligungspflicht für 17 als gefährlich geltende Hunderassen und deren Kreuzungen sieht auch ein Gesetz im Kanton Waadt vor, das der Grosse Rat Ende Oktober verabschiedet hat.

Weniger strenge Deutschschweiz

Milder ist die Gesetzgebung in der deutschen und der italienischen Schweiz. Verbote sind in den Gesetzesrevisionen selten ein Thema.

Ein künftiges Verbot von potenziell gefährlichen Hunden ist beispielsweise im Baselbiet in der Vernehmlassung. Bereits ansässige Hunde dieser Kategorie dürften laut Entwurf nur noch einzeln gehalten werden. Heute sind diese Hunde bewilligungspflichtig, die Besitzer müssen 18 Jahre alt und ihrem Tier eine Mikrochip einsetzen lassen.

Mit dem neuen Gesetz geht das Baselbiet weiter als der Kanton Basel-Stadt. Dort entschied der Grosse Rat Mitte Dezember, dass künftig alle Halter potenziell gefährlicher Hunde 18 Jahre alt sein müssen, eine Bewilligung brauchen und höchstens einen solchen Hund halten dürfen.

Für ein Verbot sprachen sich auch die Regierungen von St. Gallen und Aargau aus. Beide fordern jedoch eine bundesweite Lösung und warten mit kantonalen Reformen zu.

Ausbildungen für Halter und Hund

Obwohl auch Bern und Solothurn an einer schweizweit einheitlichen Lösung interessiert sind, waren deren Parlamente nicht untätig. Im März überwies das Berner Kantonsparlament eine Motion, die obligatorische rassenunabhängige Hundehaltungskurse fordert.

Eine Ausbildung für Halter potenziell gefährlicher Hunde fordert das Solothurner Kantonsparlament. Das verabschiedete Gesetz stellt es der Regierung zudem frei, eine Liste mit Rassen und Kreuzungen zu erstellen, die dann bewilligungspflichtig wären. Für diese gälte ausserhalb der Privatsphäre Leinenpflicht.

Auch die Kantone Luzern und Zürich setzen auf Ausbildungen für Halter und Hund. Der Zürcher Gesetzesentwurf - seit August in der Vernehmlassung - sieht eine Haftpflichtversicherung und eine Theorieprüfung für alle Halter vor. Bei grossen, massigen Hunden braucht es zudem eine Hundeerziehung, bei potenziell gefährlichen eine Bewilligung.

Bereits obligatorisch ist in Zürich das Einsetzen eines Mikrochips und die Registrierung des Tieres in der Datenbank ANIS.

Keine Änderungen nahmen die Innerschweizer Kantone Obwalden, Nidwalden, Uri und Schwyz vor. Die beiden letztgenannten haben noch gar keine besonderen Hundegesetze. Alle vier Kantone warten auf Bestimmungen des Bundes.

(Claudia Schön/sda)

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