Kantone über Besteuerung reicher Ausländer einig

publiziert: Samstag, 29. Sep 2007 / 18:20 Uhr / aktualisiert: Montag, 17. Dez 2007 / 19:45 Uhr

Bern - Ob ein Ausländer vermögend genug ist, um pauschal besteuert zu werden, entscheidet weiterhin jeder Kanton alleine: Die kantonalen Finanzdirektoren haben am Freitag darauf verzichtet, einen Mindeststeuerbetrag festzulegen.

Die FDK empfiehlt eine einheitliche Bemessungsgrundlage.
Die FDK empfiehlt eine einheitliche Bemessungsgrundlage.
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Die finanzielle Situation der rund 4000 reichen Ausländer, die in den Schweizer Kantonen pauschal besteuert würden, sei sehr unterschiedlich, erklärte Eveline Widmer-Schlumpf, Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) den Entscheid.

In der Schweiz sei aber eine Pauschalbesteuerung für alle steuerpflichtigen Ausländer zulässig, die keiner Erwerbstätigkeit im Land nachgingen und erstmals zugezogen seien. Deshalb habe die Konferenz darauf verzichtet, einen Mindeststeuerbetrag zu bestimmen.

Berechnung dem Bund angepasst

Hingegen einigten sich die Finanzdirektoren darauf, bei der Berechnung dieser Steuern künftig die gleiche Regelung wie die Eidgenossenschaft anzuwenden, wie die Bündner Regierungsrätin weiter sagte. Die Kantone hätten ihre Handhabung in dieser Frage bisher nicht ausformuliert.

Die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer basiert auf deren Lebenshaltungskosten. Der Bund verwendet eine einfache Formel, um diese Kosten zu ermitteln: Der fünffache Eigenmietwert oder Mietzins der Wohnliegenschaft ergibt jenen Betrag, auf dem die Ausländer eine Steuer bezahlen müssen.

Kontrolle bei Lebenshaltungskosten

Zusätzlich ist laut Widmer-Schlumpf eine Kontrollrechnung vorgesehen, um zu überprüfen, ob die Formel effektiv den Lebenshaltungskosten entspricht. Der schon bisher angewandte Grundsatz, wonach der Steuerbetrag mindestens das Fünffache des Mietzinses beziehungsweise des Eigenmietwerts von Wohnung oder Haus der Steuerpflichtigen betragen soll, wird den Kantonen demnach als einheitliche Bemessungsgrundlage empfohlen.

Keine Mindestbeträge

Auf die Empfehlung von Mindestbeträgen wurde hingegen verzichtet. Die Besteuerung nach Aufwand war vor Jahresfrist nach den scharfen Protesten der französischen Sozialisten zum Fall Hallyday in die Schlagzeilen gekommen.

Eine Erhebung der kantonalen Finanzdirektoren ergab, dass zurzeit rund 4000 solche Steuerdeals bestehen, die jährlich etwa 390 Millionen Franken für den Fiskus abwerfen.

Möglich sind solche Abkommen für natürliche Personen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und die in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.

Zu den Nutzniessern gehören unter anderem der frühere Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher und der russische Milliardär Viktor Vekselberg.

(ht/news.ch mit Agenturen)

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