Kantone akzeptieren EVG-Entscheid nicht

Kantone wollen für Privatpatienten nicht zahlen

publiziert: Freitag, 14. Dez 2001 / 16:56 Uhr / aktualisiert: Freitag, 14. Dez 2001 / 21:21 Uhr

Bern - Die Kantone fordern die eidgenössischen Räte auf, ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) zu «korrigieren». Das EVG verpflichtet nämlich die Kantone, ihren Kostenbeitrag auch bei Privat- oder Halbprivat-Hospitalisierung zu leisten.

Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verabschiedete ihre Forderung in Bern in Form einer Resolution. Die Kantone weisen den EVG-Entscheid zurück, wonach sie sich auch an der Finanzierung der stationären Behandlung von Privat- und Halbprivat-Versicherten zu beteiligen haben.

Mit knapp einer Milliarde Franken Mehrbelastung seien die finanziellen Folgen dieses EVG-Entscheids für die Kantone unzumutbar, heisst es in der Resolution. Mit dem EVG-Entscheid würden frühere Abmachungen unterlaufen, was von den Kantonen nicht akzeptiert werden könne.

Sie fordern National- und Ständerat deshalb auf, den EVG-Entscheid mittels eines dringlichen befristeten Bundesgesetzes ausser Kraft zu setzen. Darin sei zu präzisieren, dass sich die kantonale Subventionspflicht bei innerkantonaler stationärer Behandlung auf die allgemeine Abteilung beschränkt.

Noch am Mittwoch hatten die Kantone für eine «abgedämpfte Mitfinanzierungsvariante» plädiert. Demnach hätten die Kantone die Hälfte der Tarife der allgemeinen Abteilung für im Kanton wohnhafte Privatversicherte übernommen. Das hätte eine Mehrbelastung von rund 270 Millionen Franken bedeutet.

(sk/sda)

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