Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)
verabschiedete ihre Forderung in Bern in Form einer Resolution. Die
Kantone weisen den EVG-Entscheid zurück, wonach sie sich auch an
der Finanzierung der stationären Behandlung von Privat- und
Halbprivat-Versicherten zu beteiligen haben.
Mit knapp einer Milliarde Franken Mehrbelastung seien die
finanziellen Folgen dieses EVG-Entscheids für die Kantone
unzumutbar, heisst es in der Resolution. Mit dem EVG-Entscheid
würden frühere Abmachungen unterlaufen, was von den Kantonen nicht
akzeptiert werden könne.
Sie fordern National- und Ständerat deshalb auf, den EVG-Entscheid
mittels eines dringlichen befristeten Bundesgesetzes ausser Kraft
zu setzen. Darin sei zu präzisieren, dass sich die kantonale
Subventionspflicht bei innerkantonaler stationärer Behandlung auf
die allgemeine Abteilung beschränkt.
Noch am Mittwoch hatten die Kantone für eine «abgedämpfte
Mitfinanzierungsvariante» plädiert. Demnach hätten die Kantone die
Hälfte der Tarife der allgemeinen Abteilung für im Kanton wohnhafte
Privatversicherte übernommen. Das hätte eine Mehrbelastung von rund
270 Millionen Franken bedeutet.
(sk/sda)