Alkoholprävention

Kantonskonferenzen verabschieden Empfehlungen zum Jugendschutz

publiziert: Mittwoch, 27. Nov 2013 / 19:20 Uhr
Bei Veranstaltungen und Partys soll der Alkoholkonsum durch Jugendliche eingedämmt werden. (Archivbild)
Bei Veranstaltungen und Partys soll der Alkoholkonsum durch Jugendliche eingedämmt werden. (Archivbild)

Bern - Bei Veranstaltungen und Partys soll der Alkoholkonsum durch Jugendliche eingedämmt werden. Drei Regierungskonferenzen der Kantone haben gemeinsame Empfehlungen mit diesem Ziel verabschiedet. Insbesondere soll auch das Rauschtrinken bei Jugendlichen bekämpft werden.

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Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wollen mit den Empfehlungen ein starkes Zeichen für Alkoholprävention und Jugendschutz setzen, wie sie am Mittwoch mitteilten.

Jedes Wochenende fänden in der Schweiz Hunderte von Veranstaltungen statt, vom Vereinsfest bis zum Eishockeymatch, vom Fasnachtsball bis zum Barfestival und vom Schwingfest bis zur Streetparade. Diese Veranstaltungen würden von vielen Jugendlichen unter 16 beziehungsweise unter 18 Jahren besucht.

Der Verkauf von Alkohol an diese Altersgruppen sei zwar gesetzlich verboten. Im Gegensatz zu Restaurants, Grossverteilern und anderen regelmässigen Verkaufsstellen verfüge das dort eingesetzte Personal aber kaum über fachliche Ausbildung im Verkauf und stehe unter grossem Zeitdruck. Die Vorschriften seien zudem oft sehr unterschiedlich und unterschieden sich auch von Kanton zu Kanton. Oft seien für Bewilligung und Kontrolle die Gemeinden zuständig.

Alkohol wird an über die Hälfte der Minderjährigen verkauft

Derzeit betrage die Rate der Alkoholverkäufe an Minderjährige an Events und Partys über 50 Prozent. Die GDK, die SODK und die KKJPD wollen nun diese Rate mit den gemeinsamen Empfehlungen senken und den Jugendschutz an Veranstaltungen stärken.

Neu sollen Jugendschutzkonzepte konsequent in den Bewilligungsprozess für Veranstaltungen integriert werden. Die Abgabe von unterstützenden Hilfsmitteln wie etwa Armbändel oder Altersrechner soll gefördert werden. Zudem sollen Anreize für Massnahmen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, geschaffen werden.

Innerhalb der Kantone soll zudem eine zuständige Stelle benannt werden, die Gemeinden und Veranstalter berät. Schliesslich wird empfohlen, regelmässig einen Bericht über die Umsetzung und die Wirksamkeit von Jugendschutzkonzepten zu erstellen und auf Grund der Resultate Verbesserungen vorzuschlagen.

Der durchschnittliche Alkoholkonsum in der Schweizer Bevölkerung sei zwar leicht rückläufig. Beim problematischen Trinken zeige sich jedoch ein gegenläufiger Trend: So nehme unter anderem das Rauschtrinken bei Jugendlichen zu. Städte, Gemeinden und Kantone müssten sich mit den negativen Folgen dieser Entwicklung auseinandersetzen, heisst es in der Mitteilung weiter.

 

(tafi/sda)

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