Kein Aufschub für «Fümoar»-Beizen
publiziert: Mittwoch, 24. Okt 2012 / 12:09 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 24. Okt 2012 / 12:56 Uhr
«Fümoar»-Beizen können nur von Vereinsmitgliedern besucht werden. (Symbolbild)
«Fümoar»-Beizen können nur von Vereinsmitgliedern besucht werden. (Symbolbild)

Lausanne/Basel - In zwei Basler «Fümoar»-Beizen darf nicht frei geraucht werden, auch wenn das Bundesgericht in ihrem Verfahren noch nicht definitiv entschieden hat: Die Richter in Lausanne haben den Beschwerden der zwei Gastrobetriebe die aufschiebende Wirkung verweigert.

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In baselstädtischen Gastgewerbebetrieben darf seit Anfang 2010 nur in unbedienten Fumoirs geraucht werden. In Reaktion auf diese strenge kantonale Regelung wurde der Verein "Fümoar" gegründet, dem rund 180 Beizen und 150'000 Gästemitglieder angehören.

Zweck des Vereins ist der Betrieb von Gaststätten, in denen das freie Rauchen erlaubt ist, da diese nur von Vereinsmitgliedern besucht werden. Das baselstädtische Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) verpflichtete indes ab 2010 über 100 der "Fümoar"-Beizen, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen.

Im letzten Juni wies das Appellationsgericht die Rekurse zweier Betriebe ab, die daraufhin ans Bundesgericht gelangten. Die Richter in Lausanne haben nun in einem Zwischenentscheid ihr Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. In den Lokalen darf damit bis zum höchstrichterlichen Endentscheid nicht geraucht werden.

Kein Platz für kantonale Erweiterungen

Zu beachten ist laut Bundesgericht unter anderem, dass sich viele Betriebe an die kantonale Raucher-Gesetzgebung halten und sich entsprechende Restriktionen auferlegen. In den zwei Beschwerden wird geltend gemacht, dass das Bedienungsverbot in Fumoirs gemäss Basler Gesetz eine Massnahme zu Gunsten der Angestellten darstelle.

Das Arbeitsrecht sei jedoch vom Bund abschliessend geregelt und biete daher keinen Platz für kantonale Erweiterungen. Das Basler Gericht war bei seinem Entscheid dagegen zum Schluss gekommen, dass das Modell der "Fümoar"-Beizen eine "klare Umgehung des Gesetzes" sei.

Mit dem Entscheid des Appellationsgerichts vom Juni hatte im Stadtkanton erstmals ein Gericht in dem Streit geurteilt. Der Kanton hatte bis dahin abgewartet und die meisten anderen "Fümoar"-Fälle sistiert. Inzwischen seien aber in "einem guten Teil" ebenfalls Entscheide ergangen, sagte ein Sprecher am Mittwoch.

(bert/sda)

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