Kein Lohndumping nach Personenfreizügigkeit

publiziert: Montag, 4. Jul 2005 / 17:03 Uhr

Neuenburg - Das Abkommen mit der Europäischen Union (EU) über die Personenfreizügigkeit, das seit 1.Juni 2004 in Kraft ist, hat im Kanton Neuenburg nicht zu Lohndumping geführt.

Innerhalb eines Jahres kam es lediglich in 14 Fällen zu Verstössen.
Innerhalb eines Jahres kam es lediglich in 14 Fällen zu Verstössen.
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Innerhalb eines Jahres kam es lediglich in 14 Fällen zu Verstössen. Verstösse gegen die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit kamen bei Kontrollen von 825 Angestellten aus 167 Unternehmen aus dem EU-Raum ans Licht. Dies gab der Neuenburger Staatsrat bekannt. Die Bilanz betrifft die Zeit von 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2005.

Bei den Kontrollen erfasst wurden Berufsleute mit normalen Arbeitsverträgen, Personen mit Kurzzeitverträgen für eine Zeit von maximal 90 Tagen sowie selbstständig Erwerbende.

In der Hälfte der beanstandeten Fälle wollte der Arbeitgeber der tripartiten Kommission des Kantons die verlangten Informationen nicht geben. Keine Probleme gab es mit den 50 Selbstständigen, die einen Arbeitsauftrag im Kanton Neuenburg ausführten. Gleiches gilt für Inhaber von Kurzzeitarbeitsverträgen. In der Mehrheit handelt es sich bei ihnen um Grenzgänger.

Mehr ausländische Arbeitnehmer

Im letzten Jahr nahm die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer im Kanton Neuenburg um 9 Prozent auf 5547 zu. Laut dem kantonalen Arbeitsamt ist dies auf die Verbesserung der Konjunktur und nicht auf das Abkommen zur Personenfreizügigkeit zurückzuführen.

Mit einer Ausweitung des bisherigen Abkommens auf Arbeitnehmende aus den zehn neuen EU-Staaten ginge auch ein Verstärkung der Kontrollen einher, sagte Staasrat Bernard Soguel. Er machte sich denn auch stark für ein Ja zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit am 25. September.

(sl/sda)

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