Nun gut, der Direktor hat die Möglichkeit das Natel zu beschlagnahmen. Schlimm genug für den Betroffenen. Aber nicht genug für Dr. M. Pfrunder, den Direktor der Strafanstalt Lenzburg. Er ordert knallhart 10 Tage Bunker. Der Bestrafte muss für sein Verhalten in der Strafanstalt bestraft, also zusätzlich gebeutelt und gepiesackt werden. Dafür gibt es tatsächlich eine Art Gesetz, ein sog. Dekret, das sieben verschiedene Strafen im Strafvollzug vorsieht: u.a. den Entzug von Vergünstigungen oder des (winzigen) Verdienstanteils, Kostschmälerungen, Rückversetzung in Einzelhaft oder eben Einsperren in eine unmenschliche Dunkelkammer, in einen Bunker, eventuell mit Wasser und Brot für jeden zweiten Tag. Fasten ist gesund, aber einem Menschen strafweise die Nahrung entziehen, ist menschenverächtlich. Wirklich tiefstes Mittelalter! Wehrt sich der Gefangene, so wird ihm vom Herrn Direktor das "Gleichbehandlungsgebot" unter die Nase gerieben mit dem zynischen Nachsatz: "... das Gleichbehandlungsgebot, dessen Einhaltung allen Gefangenen so wichtig ist." Als gäbe es einen Rechtsanspruch, alle gleich unmenschlich behandeln zu dürfen. Nicht zu unrecht wird bei Isolationshaft auch von Isolationsfolter gesprochen. Die negativen Folgen auf die psychische Verfassung der Gefangenen sind wissenschaftlich festgestellt: Angst, Verfolgungs- und Verzweiflungsgefühle, Reizbarkeit, Denkstörungen, Sinnestäuschungen und Entfremdungserlebnisse. Es kann zu Toben, Wutanfällen, Aggressionsschüben, Flucht- und Selbstmordversuchen kommen. So werden unsere Gefangenen aus nichtigem Grund als Menschen gebrochen, und nachher wundern wir uns über die hohen Rückfallquoten der Strafentlassenen.
(Peter Zihlmann
Rechtsanwalt und Justizkritiker/news.ch)