Waldbrand

Kein Silvesterfeuerwerk im Tessin und in Teilen Graubündens

publiziert: Montag, 28. Dez 2015 / 16:44 Uhr
Die Raketen und Feuerwerkskörper können im Tessin und Teilen Graubündens im Regal stehen bleiben.
Die Raketen und Feuerwerkskörper können im Tessin und Teilen Graubündens im Regal stehen bleiben.

Bern - Böller und Raketen an Silvester verboten: Im Tessin und in Teilen Graubündens darf wegen Waldbrandgefahr voraussichtlich kein Feuerwerk abgebrannt werden. Auch die Kantone St. Gallen und Wallis haben zu sorgfältigem Umgang mit Feuer aufgerufen.

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Der Kanton Tessin hat wegen der anhaltenden Trockenheit ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen. Auch an Silvester sei Feuerwerk voraussichtlich im ganzen Kanton verboten, hiess es am Montag beim zuständigen kantonalen Amt auf Anfrage. Nur mit Bewilligung dürfe Feuerwerk gezündet werden.

In Graubünden erweiterten die Behörden am Montag das bereits bestehende Feuerverbot auf der Alpensüdseite um das Münstertal und die Sonnenseite des Engadins, wie das Bündner Amt für Wald und Naturgefahren mitteilte. Ausgenommen davon ist die Talschaft Samnaun.

Die Bündner Behörden warnen vor einer grossen Gefahr von Wald- und Flurbränden, vor allem im Hinblick auf die Silvesterfeiern. Im Misox, Calancatal, Bergell und Puschlav wurde in Absprache mit dem Kanton Tessin das Feuern im Freien bereits mit einem Verbot belegt.

Vorsicht auch in St. Gallen

Die Brandgefahr beschränkt sich in Graubünden nicht auf den südlichen Kantonsteil. Auch auf der Alpennordseite sei die Waldbrandgefahr an schneefreien und insbesondere an besonnten Lagen erheblich, schrieben die Behörden.

Selbst bei tiefen Temperaturen würden dürres Gras und trockene Stauden leicht in Brand geraten - vorab dann, wenn der nächtliche Raureif tagsüber abtrockne. Feuerwerkskörper und Himmelslaternen seien mit gebührender Vorsicht zu entzünden.

Auch die Kantone St. Gallen und Wallis riefen vergangene Woche zu Vorsicht mit offenen Feuern und Feuerwerk auf. Verbote erliessen sie bisher nicht. In den übrigen Deutschschweizer Gebieten herrscht keine oder nur geringe Waldbrandgefahr.

Belastung für Atemwege

Liebhaber von Feuerwerken waren bereits am 1. August nur teilweise auf ihre Kosten gekommen. In vielen Kantonen waren am Nationalfeiertag Feuer im Wald und weniger als 200 Meter von Wäldern entfernt verboten gewesen, in manchen Kantonen durften Private gar kein Feuer entfachen und kein Feuerwerk zünden.

Was manchen Feuerwerkfreund ärgern dürfte, hat jedoch auch seine guten Seiten - denn Feuerwerk belastet die Atemwege. Das Abbrennen von Pyrotechnik könne die Feinstaubbelastung zumindest kurzzeitig und lokal beträchtlich erhöhen, schreibt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer Medienmitteilung.

Dies könnte für Menschen mit Atemwegserkrankungen problematisch sein. Gesunde Personen haben gemäss BAFU hingegen kaum gesundheitliche Auswirkungen zu befürchten.

Auch Böden und Gewässer werden durch das Feuerwerk belastet. Beim Abbrennen der rund 2000 Tonnen in der Schweiz verkauften Feuerwerkskörper entstehen gemäss BAFU 360 Tonnen Feinstaub. Dieser gelange als Niederschlag zwar auch in Böden und Gewässer; allerdings sei die Belastung gering.

Gesamthaft werden in der Schweiz laut BAFU jährlich etwa 19'000 Tonnen Feinstaub ausgestossen. Feuerwerke tragen damit rund 2 Prozent zur jährlichen Gesamtbelastung bei.

(fest/sda)

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