Kein Verurteilung der Schweiz im Fall Stoll/Jagmetti

publiziert: Montag, 10. Dez 2007 / 12:26 Uhr / aktualisiert: Montag, 10. Dez 2007 / 20:23 Uhr

Strassburg - Die Verurteilung des Journalisten Martin Stoll im Fall Jagmetti hat das Recht auf freie Meinungsäusserung doch nicht verletzt. Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat der Schweiz Recht gegeben.

Die Busse für den Journalisten sei kein Verstoss, so die Richter.
Die Busse für den Journalisten sei kein Verstoss, so die Richter.
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Stoll hatte im Januar 1997 in der «SonntagsZeitung» in zwei Artikeln Auszüge aus einem als vertraulich klassifizierten Papier des damaligen Schweizer Botschafters Carlo Jagmetti in den USA veröffentlicht. Das Dokument enthielt Strategien zur Lösung des Streits um die nachrichtenlosen jüdischen Vermögen.

Jagmetti geriet wegen des darin verwendeten aggressiven Vokabulars unter Druck und trat wenige Tage später zurück. Auf Anzeige des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde Stoll 1999 von der Zürcher Justiz wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen zu 800 Franken Busse verurteilt.

Das Bundesgericht bestätigte dieses Verdikt ein Jahr später. 2006 kam die vierte Abteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Schluss, dass die Schweiz mit der Busse die in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Meinungsäusserungsfreiheit verletzt habe.

Zunächst Busse für die Schweiz

Die Schweiz zog den Fall vor die Grosse Kammer des EGMR weiter. Diese ist nun mit zwölf zu fünf Stimmen zum Schluss gekommen, dass die Meinungsäusserungsfreiheit doch nicht verletzt wurde. Laut EGMR ist die zentrale Frage, ob die Busse «in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig» erachtet werden kann.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) nimmt den Entscheid des Menschenrechtsgerichtshofs zum Fall Stoll/Jagmetti mit grosser Befriedigung zu Kenntnis.

Laut BJ hat die erstmals von der Schweiz angerufene Grosse Kammer des EGMR einen Schlusspunkt unter ein politisch und juristisch besonders wichtiges Verfahren gesetzt. Das Urteil bestätige weitgehend die Argumentation des BJ.

Der Journalistenverband impressum hält an seiner Forderung zur Streichung des Tatbestandes der «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» auch nach dem Urteil Stoll fest.

Laut impressum-Geschäftsführer Mathieu Fleury hat sein Verband bereits nach dem ersten Entscheid des EGMR die Abschaffung des Straftatbestandes der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen verlangt. An dieser Forderungen halte man auch dem aktuellen Entscheid der Strassburger Richter fest.

(ht/sda)

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