Kein ausserordentlicher Staatsanwalt

publiziert: Montag, 12. Nov 2007 / 14:00 Uhr

Zürich - Nach dem Tötungsdelikt an einem Taxifahrer in Wetzikon kommt kein ausserordentlicher Staatsanwalt zum Einsatz. Der Zürcher Kantonsrat lehnte ein entsprechendes Postulat von SVP und EDU mit 83 zu 81 Stimmen ab.

Markus Notter sieht beim jetztigen Staatsanwalt keine Gefahr für Befangenheit.
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Die SVP wolle mit dem ausserordentlichen und ausserkantonalen Staatsanwalt die Unabhängigkeit der Untersuchung gewährleisten, sagte der Fraktionschef.

Zu undurchsichtig sei ihm die Fehlerkette zwischen den verschiedenen involvierten Instanzen. Er kritisierte aber insbesondere Justizdirektor Markus Notter (SP).

Das Postulat sei ein Schnellschuss, sagte ein Sprecher der SP. Die Einsetzung eines ausserkantonalen Staatsanwalts würde die Untersuchung nur verlangsamen.

CVP und EVP fanden, dass die Staatsanwaltschaft interne Probleme nicht lösen könne, sondern nur ein Verbrechen aufklären.

Verdacht von Befangenheit ausschliessen

Es sei Aufgabe des Parlaments mit seinen Kommissionen, die Angelegenheit genau zu durchleuchten, hiess bei Grünen und AL.

Unterstützung bekamen SVP und EDU von der FDP. Bei einer internen Untersuchung dürfe der Verdacht von Befangenheit nicht vorhanden sein.

Regierungsrat Notter entgegnete, eine Strafuntersuchung sei von Gesetzes wegen vorgeschrieben.

Es gehe nicht an, dass das Parlament darauf Einfluss nimmt. Beim jetzigen Staatsanwalt gebe es keinen Anlass, Befangenheit zu orten.

Täter war zur Verhaftung ausgeschrieben

Am 16. September hatte ein 53-jähriger Mann in Wetzikon einen 25-jährigen Taxifahrer erstochen.

Das Bezirksgericht Meilen hatte den mehrfach vorbestraften Täter Anfang September aus dem fürsorgerischen Freiheitsentzug entlassen, ohne zu wissen, dass er zur Verhaftung ausgeschrieben war.

(rr/sda)

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