Matura versemmelt

Keine Anklage gegen Berner Schüler

publiziert: Dienstag, 9. Aug 2011 / 13:45 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 9. Aug 2011 / 14:44 Uhr
Das Gymnasium Köniz-Lerbermatt, wo die Schüler vom Unterricht ausgeschlossen wurden.
Das Gymnasium Köniz-Lerbermatt, wo die Schüler vom Unterricht ausgeschlossen wurden.

Bern - Die vier Gymnasiasten aus der Region Bern, die auf einer Exkursion in Berlin ein Paar bedroht haben sollen, werden nicht angeklagt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die Schüler eingestellt.

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Massgebend war für die Staatsanwaltschaft die Tatsache, dass die Schulkommission des Gymnasiums Köniz-Lerbermatt bereits erzieherische Massnahmen gegen die Schüler verhängt hatte. Dies sagte Mediensprecherin Simone Herbeth am Dienstag auf Anfrage. Sie bestätigte entsprechende Angaben in einem Artikel der "Berner Zeitung".

Die Berliner Staatsanwaltschaft stützte sich bei ihrem Entscheid auf das Jugendgerichtsgesetz. Gemäss diesem kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn bereits eine erzieherische Massnahme eingeleitet oder durchgeführt worden ist.

Genug gestraft

Nach dem Vorfall in Berlin im Februar hatte die Schulkommission des Könizer Gymnasiums zunächst einen Schulausschluss von zwölf Wochen für alle vier Beteiligten verhängt. Im Mai reduzierte dann der bernische Erziehungsdirektor Bernhard Pulver in einem umstrittenen Entscheid drei dieser vier Strafen.

Schliesslich konnten von den vier Gymnasiasten drei die Schule während acht Wochen nicht besuchen, der am meisten in den Vorfall verwickelte während zwölf Wochen nicht.

Somit könne davon ausgegangen werden, dass den Schülern durch die Disziplinarmassnahmen das Unrecht ihres Tuns vor Augen geführt worden sei, erklärte Herbeth. Die Berliner Staatsanwaltschaft befand, dass die Könizer Gymnasiasten mit den Massnahmen der Schule genug gestraft seien. Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall strafrechtlich abgeschlossen.

Genauer Sachverhalt unklar

Dass es zu keiner Anklage komme, bedeute aber nicht, dass nichts vorgefallen sei, erklärte Herbeth. "Der Vorwurf eines strafbaren Tuns bestehe, sonst wäre die entsprechende Vorschrift des Jugendgerichtsgesetzes nicht angewandt worden", fügte sie an.

Zum genauen Sachverhalt könne sie jedoch nichts sagen, weil die Angaben der zuständigen Person noch fehlten. Somit ist unklar, wie die Behörden in Berlin den Fall am Ende behandelt haben. Am Anfang war bei der Polizei noch von einem schweren gemeinschaftlichen Raub die Rede gewesen, dann nur noch von einem Raub.

 

 

(fkl/sda)

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