Keine Ausnahmen im Passivrauchschutz

publiziert: Sonntag, 28. Sep 2008 / 20:07 Uhr / aktualisiert: Montag, 29. Sep 2008 / 01:26 Uhr

Bern - Die Stimmbevölkerung der Kantone Zürich und Basel-Stadt sagt Ja zu rauchfreien Gastronomiebetrieben und Nein zu Ausnahmeregelungen im Passivrauchschutz.

Ja zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen». (Abstimmungskampagne Kanton Zürich)
Ja zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen». (Abstimmungskampagne Kanton Zürich)
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Die Krebsliga Schweiz, die Lungenliga Schweiz, die Schweizerische Herzstiftung, die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz und die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme erwarten von den eidgenössischen Räten, dass den klaren Entscheiden von acht kantonalen Volksabstimmungen Rechnung getragen und in der Differenzbereinigung auf Rauchbetriebe verzichtet wird.

In den Kantonen Zürich und Basel-Stadt hat heute die Bevölkerung den Schutz vor Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen klar befürwortet.

Die Krebsliga Schweiz, die Lungenliga Schweiz, die Schweizerische Herzstiftung, die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz und die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme sind erfreut über diese Volksentscheide.

Das knappe Nein der Nidwaldner Stimmbevölkerung werten die Organisationen nicht als Ablehnung eines wirksamen Schutzes vor Passivrauchen, sondern als Ja für eine nationale einheitliche Lösung.

Stimmvolk klar für rauchfreie Gastronomie

Das Stimmvolk hat jetzt bereits in acht Kantonen (TI, SO, GR, AR, GE, UR, ZH, BS) rauchfreie Restaurants und Bars mit bis zu 79 Prozent deutlich gutgeheissen. In weiteren vier Kantonen (BE, FR, VD, VS) hat das Parlament einem wirksamen Schutz vor Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen zugestimmt.

Auch heute spricht sich der Souverän klar für einheitliche und wirksame Regelungen aus und lehnt Ausnahmen, wie sie im Kanton Zürich zur Diskussion standen, ab.

Klares Signal an National- und Ständerat

Die Zulassung von Rauchbetrieben verwässert den Passivrauchschutz, verzerrt den Wettbewerb und hat Bürokratie und Willkür zur Folge. Ein Bundesgesetz mit Ausnahmeregelungen verunmöglicht einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmenden und wird angesichts der kantonalen Beschlüsse zur Farce.

Die Krebsliga Schweiz, die Lungenliga Schweiz, die Schweizerische Herzstiftung, die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz und die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme appellieren an die eidgenössischen Räte, dem Willen der Bevölkerung und der Kantone Rechnung zu tragen und eine längst fällige, nationale Regelung zum Schutz vor Passivrauchen ohne Ausnahmen zu erlassen.

Quelle: Krebsliga Schweiz

(li/ots)

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