
Frankfurt - Der Zivilprozess zwischen Jörg Kachelmann und seiner ehemaligen Geliebten wird länger dauern. Eine gütliche Einigung zwischen den beiden Parteien scheiterte. Das Gericht wird nun einen weiteren Verhandlungstermin ansetzen.
Diese hatte Vergewaltigungsvorwürfe gegen Kachelmann erhoben. Im folgenden Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen. Von einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung seitens der Ex-Geliebten gingen die Richter dabei jedoch nicht aus.
Im Zivilverfahren fordert Kachelmann nun den Ersatz von Gutachterkosten, die ihm wegen der Verhaftung entstanden seien. Der Schweizer Wettermoderator fordert 13'350 Euro Schadenersatz. Als Kläger im Zivilprozess muss Kachelmann nun - anders als im Strafverfahren - beweisen, dass seine Ex-Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.
Gleich nach Verhandlungsbeginn schickte der Vorsitzende Richter Zuschauer und Journalisten aus dem Gerichtssaal. Es müssten «persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören». Die 18. Zivilkammer hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit bereits vor Verhandlungsbeginn beschlossen.
Versuch einer gütlichen Einigung
Der 54-jährige Kachelmann erschien in Begleitung seines Strafverteidigers Johann Schwenn und der Anwältin Ann Marie Welker, die die Schadenersatzklage verfasst hat.
Kachelmanns Ex-Geliebte betrat den Gerichtssaal erst kurz vor Beginn der Verhandlung an der Seite ihres Anwalts Manfred Zipper. Vor den Fotografen schützte sie sich mit einer Sonnenbrille.
Das Gericht hatte angeordnet, dass sowohl Kachelmann als auch seine Ex-Geliebte persönlich erscheinen sollten - was in einem Zivilprozess sonst nicht zwingend erforderlich ist.
Demonstration vor dem Gericht
Vor dem Gericht demonstrierten einige Aktivistinnen einer «Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt». Sie wandten sich gegen Kachelmanns Vorwurf, es gebe eine «Opferindustrie», die zum Nachteil beschuldigter Männer wirke.
Anfang Oktober hatte Kachelmann zusammen mit seiner Frau Miriam ein Buch zum Vergewaltigungsprozess veröffentlicht und jüngst einen Teilerfolg errungen. Er darf seine Ex-Geliebte einer Gerichtsentscheidung zufolge eine «Falschbeschuldigerin» nennen.
(alb/sda)
Soll er seinen Krieg im Pfefferland führen. Es interessiert mich nicht.
- keinschaf aus Henau 1552
Was für ein Blödsinn aber auch;-) "Zudem liegt beim Co2 ein weiteres nicht zu unterschätzendes Problem. ... So, 12.05.13 00:33 - jorian aus Gretzenbach 1196
Steuerfaktor Ja da haben Sie recht die CO2 Steuer ist ein wichtiger Faktor. Sa, 11.05.13 22:23 - ochgott aus Ramsen 646
Wo.... wird es kälter. Ich sehe nichts davon. Zudem wird es bei einer ... Sa, 11.05.13 19:45 - jorian aus Gretzenbach 1196
Und.......... .......... dennoch wird es immer kälter. Sa, 11.05.13 07:51 - keinschaf aus Henau 1552
Studie, die AAAMMMDCCXVIII. "Mit dem Beginn der Pubertät gehen die Menschen später schlafen und ... Di, 23.04.13 00:09 - jorian aus Gretzenbach 1196
Die reiche CH................. .......... schickt das Geld lieber ins Ausland, als wie es den eigenen ... Fr, 12.04.13 04:36 - Midas aus Dubai 3061
Schäbige Schande Die Verdingkinder haben keine Lobby. Das das ganze bis in die 70er ... Fr, 12.04.13 01:01 - zombie1969 aus Frauenfeld 1574
Offenbar... hat man aus den Fehlern in der Vergangenheit immer noch nichts daraus ... Do, 11.04.13 19:47
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