Angestellte dürfen bleiben

Keine Entlassungen im Asylzentrum Perreux

publiziert: Donnerstag, 4. Apr 2013 / 17:45 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 4. Apr 2013 / 18:44 Uhr
Der Neuenburger Staatsrat Thierry Grosjean setzte sich für die drei Personen ein. (Archivbild)
Der Neuenburger Staatsrat Thierry Grosjean setzte sich für die drei Personen ein. (Archivbild)

Neuenburg - Die Anschuldigungen wegen sexuellen Handlungen mit Asylbewerbern im Neuenburger Zentrum Perreux haben vorerst keine personellen Konsequenzen. Drei Kantonsangestellte, darunter die Direktorin des Asylzentrums, dürfen ihre Posten behalten.

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«Ich habe entschieden, die drei Personen auf ihren Posten zu bestätigen», sagte der zuständige Neuenburger Staatsrat Thierry Grosjean (FDP) am Donnerstag vor den Medien in Neuenburg. Die gegen zwei der Betroffenen ausgesprochene Suspendierung wird aufgehoben.

Die vom nebenamtlichen Bundesrichter Christian Geiser durchgeführte Administrativuntersuchung brachte einen Mangel an Strenge bei der Umsetzung der internen Verfahren zu Tage. Der Bericht habe keine klaren und deutlichen Elemente ans Tageslicht gebracht, die eine Entlassung oder Suspendierung gerechtfertigt hätten, sagte Grosjean.

Sollte die Strafuntersuchung jedoch in einen Schuldspruch münden, werde die Neuenburger Regierung die Personalentscheide nochmals überprüfen. Für alle Betroffenen gelte die Unschuldsvermutung.

Trotzdem zeigte die Administrativuntersuchung einige Fehler im Betrieb des Asylzentrums, zum Beispiel eine Unterbesetzung des Betreuungspersonals. Dieser Mangel wurde gemäss Grosjean bereits behoben.

Direktorin nur noch für Perreux zuständig

Der Direktorin des Asylzentrums Perreux sprach Staatsrat Grosjean erneut das Vertrauen aus. Sie wurde allerdings von der Koordination der drei Asylzentren im Kanton entbunden und soll sich nun allein dem Zentrum Perreux widmen.

Seine Rolle habe nicht darin bestanden, die beteiligten Personen strafrechtlich reinzuwaschen, sagte der mit der Untersuchung betraute nebenamtliche Bundesrichter Geiser. Für die drei Kantonsangestellten ist der Fall denn auch noch nicht abgeschlossen.

Strafverfahren hängig

Neben der Administrativuntersuchung ist auch ein Strafverfahren gegen sie hängig. Dieses richtet sich zusätzlich gegen fünf Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, die ebenfalls im Asylzentrum Perreux gearbeitet hatten. Die Sicherheitsleute wurden nach Bekanntwerden des Falls sofort ersetzt.

Den insgesamt acht Personen wurden von Asylbewerbern sexuelle Handlungen mit im Asylzentrum Perreux untergebrachten Personen vorgeworfen. In der Strafuntersuchung wird auch abgeklärt, ob es sich um eine Ausnützung einer Notlage handelte.

(fajd/sda)

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