Der Mann leidet an Prostatakrebs und ist dement. Seine Strafe sitzt er in der Gefängnisabteilung des Genfer Universitätsspitals ab, wo er derzeit palliativ betreut wird. Der Grosse Rat folgte seiner ad-hoc-Kommission, die das Verschulden des Gefangenen als schlimm beurteilte.
Schon im April 2012 hatte das Genfer Kantonsparlament eine Begnadigung des Mannes abgelehnt. Der Senior hatte zudem ein Gesuch um Haftunterbrechung gestellt.
Dass Straf- und Massnahmenvollzugsgericht befürwortete dieses. Der Entscheid wurde jedoch von der Beschwerdekammer in Strafsachen annulliert. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht.
(fajd/sda)