Keine Hindernisse mehr für Dignitas

publiziert: Dienstag, 4. Dez 2007 / 09:36 Uhr

Schwerzenbach - Der Gemeinderat von Schwerzenbach ZH legt in Sachen Dignitas keine Beschwerde beim Bundesgericht ein gegen ein Urteil des Kantonalen Verwaltungsgerichts. Somit können in einer Gewerbeliegenschaft Sterbebegleitungen stattfinden.

Dignitas berücksichtigt auch ausländische Sterbewillige.
Dignitas berücksichtigt auch ausländische Sterbewillige.
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Der Gemeinderat von Schwerzenbach sei aufgrund einer juristischen Beurteilung zu diesem Schluss gekommen, heisst es in einem Communiqué der Gemeinde.

Seit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 23. November seien drei Sterbebegleitungen in der Schwerzenbacher Industriezone durchgeführt worden, teilte die Gemeinde weiter mit.

Zunächst verboten

In Schwerzenbach war vor wenigen Wochen eine erste Sterbebegleitung in der Industriezone durchgeführt worden. Die Gemeinde verbot daraufhin die Nutzung der Liegenschaften für Sterbebegleitungen, bis eine rechtskräftige Baubewilligung vorlag. Allfälligen Rechtsmitteln gegen das Nutzungsverbot wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.

Der Verein wehrte sich dagegen, dass die kantonale Baurekurskommission die Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte die Beschwerde von Dignitas betreffend Gewerbeliegenschaft in der Industriezone in Schwerzenbach gutgeheissen.

Seit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann die Liegenschaft in Schwerzenbach bis auf weiteres für Freitodbegleitungen genutzt werden.

Sterbehilfe auf Parkplatz

Dignitas war in letzter Zeit mehrfach in die Kritik geraten. Besonders in die Schlagzeilen kam der Verein, weil er zwei Deutsche auf einem Parkplatz in Maur in den Tod begleitete. Davor kam es zu Sterbebegleitungen in Wohnquartieren (Stäfa, Maur) sowie in Hotels im Grossraum Zürich.

Dignitas berücksichtigt - anders als die Sterbehilfeorganisation Exit - auch ausländische Sterbewillige. Da Sterbehilfe in deren Ländern verboten ist, kann die Sterbebegleitung allerdings nicht zu Hause erfolgen. Dignitas plant jedoch, in Deutschland einen Präzedenzfall zu schaffen.

(ht/sda)

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