Keine IV-Renten bei Invalidität unter zehn Prozent

publiziert: Montag, 11. Dez 2000 / 17:43 Uhr

Bern - Bei einer Invalidität von weniger als zehn Prozent werden keine IV-Renten bezahlt. Der Ständerat hat am Montag einstimmig einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der auf eine Initiative von Hansueli Raggenbass (CVP/TG) zurückgeht.

Der Ständerat folgte mit 31 gegen 0 Stimmen Bundesrat und Nationalrat. Raggenbass hatte eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) gefordert, wonach als invalid gelten soll, wer voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit in seiner Erwerbstätigkeit zu mindestens 10 Prozent beeinträchtigt ist.

1998 stimmte der Nationalrat dieser Definition zu und beauftragte seine Kommission mit einer Gesetzesvorlage. Dies mit der Begründung, der defizitären Invalidenversicherung dürften nicht jährliche Mehrkosten in Millionenhöhe entstehen.

Zumutbare Gesetzesänderung

Namens der ständerätlichen Kommission empfahl Christine Beerli (FDP/BE) Annahme der Vorlage. Im Hinblick darauf, dass das UVG den vollständig erwerbsunfähigen Versicherten einen Selbstbehalt von 20 Prozent zumute, erscheine es verkraftbar, dass auch leicht Behinderte einen Selbstbehalt in Kauf nähmen.

Zudem beruhe die Berechnung des Invaliditätsgrads auf Annahmen und Schätzungen. Ein Grad von wenigen Prozenten sei kaum justiziabel, erklärte Beerli.

Die Initiative geht auf ein Urteil des Eidg. Versicherungsgerichts (EVG) zurück. Dieses hatte in einem Entscheid vom 19. August 1996 einer verunfallten Frau mit einem Invaliditätsgrad von 6 Prozent eine Rente zugesprochen. Zuvor galt, dass Versicherte mit einer Invalidität von weniger als 10 Prozent keinen Anspruch auf eine Rente haben.

(kil/sda)

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