Zuger Sex-Affäre

Keine K.-o.-Tropfen nachgewiesen

publiziert: Montag, 5. Jan 2015 / 13:32 Uhr / aktualisiert: Montag, 5. Jan 2015 / 16:10 Uhr
Das als K.-o.-Tropfen bekannte GHB sei nur acht Stunden nachweisbar. (Symbolbild)
Das als K.-o.-Tropfen bekannte GHB sei nur acht Stunden nachweisbar. (Symbolbild)

Zug - In den Proben der Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin sind keine K.-o.-Tropfen nachgewiesen worden. Die Zuger Staatsanwaltschaft teilte am Montag mit, Blut und Urin der 34-Jährigen seien frei von jeglichen Substanzen gewesen.

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Das bedeutet allerdings nicht, dass mit absoluter Sicherheit keine Substanzen im Spiel waren. Wie Polizeisprecher Marcel Schlatter auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, ist GHB (Gamma-Hydroxybutyrat) nur acht Stunden in Blut und Urin nachweisbar.

Im Falle von Jolanda Spiess-Hegglin vergingen zwischen dem mutmasslichen Vorfall und der Probe-Entnahme im Spital aber rund 20 Stunden. Eine allfällige Substanz wäre längst abgebaut gewesen. Definitiv ist das Ergebnis zudem noch nicht: Die Ärzte nahmen ihr auch eine Haarprobe, deren Analyse aber noch etwas länger dauert.

"Wir haben grundsätzlich immer noch keine Ahnung, was sich in dieser Nacht zugetragen hat", sagte Schlatter weiter. Dies werde nun in den kommenden Wochen abgeklärt. Unter Missbrauchs-Verdacht stand bisher der Zuger SVP-Kantonsrat und kantonale Parteipräsidenten Markus Hürlimann. Mit dem 40-Jährigen wurde Spiess-Hegglin zuletzt gesehen.

Der mutmassliche Missbrauch soll nach der Feier für den neuen Landammann Heinz Tännler (SVP) in der Nacht auf den 21. Dezember 2014 stattgefunden haben. Die Politikerin erwachte am Morgen mit Unterleibsschmerzen. Weil sie sich an nichts mehr erinnern konnte, ging sie ins Spital. Die Ärzte informierten schliesslich die Polizei.

Hürlimann wurde verhaftet und einen Tag später wieder auf freien Fuss gesetzt. Die Strafverfolgungsbehörden nahmen Ermittlungen wegen Handlungen gegen die sexuelle Integrität auf.

Spiess-Hegglin: "Bin nicht überrascht"

Spiess-Hegglin hat damit gerechnet, dass die Untersuchung keinen Nachweis von K.-o.-Tropfen oder anderen Substanzen brachte. "Ich bin nicht überrascht", schreibt sie in einer Mitteilung. Ihr seien Blut und Urin erst um etwa 18.50 abgenommen worden, also fast 20 Stunden nach Verabreichung der Substanz.

"Dass keine Substanzen nachgewiesen wurden heisst deshalb nicht, dass keine eingesetzt worden waren", betonte sie. Sie ist nach wie vor überzeugt, dass ihr etwas verabreicht worden ist. "Die Umstände meines Erwachens am Sonntagmorgen lassen für mich keinen anderen Schluss zu." Sie habe bis zum Beginn der Erinnerungslücke nicht übermässig getrunken und am Morgen zudem keinen Kater gehabt.

Kritik übt sie am Kantonsspital Zug. Sie sei um etwa 11 Uhr im Spital gewesen und sei dann von einer Stelle zur nächsten geschickt worden. Schliesslich habe sie nach Hause fahren müssen, um die Kleider vom Vorabend zu holen. "Offensichtlich war das Spital überhaupt nicht vorbereitet auf einen Fall wie meinen."

Hürlimann zuversichtlich

Der Anwalt von SVP-Kantonsrat Hürlimann zeigte sich in einer Mitteilung zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe nun rasch klären werden. Sein Mandant sei weder mit K.-o.-Tropfen zugange gewesen noch habe er sonst wie strafbare Handlungen vorgenommen.

Der Anwalt betonte, dass die Annäherung beidseitig und freiwillig gewesen sei. Laut übereinstimmenden Zeugenaussagen hätten sich die beiden geküsst. Sein Mandant könne sich aufgrund des Alkoholkonsums aber nur bruchstückhaft daran erinnern.

Hürlimann bedauere es, dass er sich alkoholisiert, in gelöster Stimmung und kurz vor den Festtagen zu dieser Annäherung habe hinreissen lassen. Wegen seines ramponierten Rufes behält er sich rechtliche Schritte gegen Spiess-Hegglin vor.

Ende Januar tagt der Zuger Kantonsrat erstmals seit dem Vorfall von Ende Dezember. Hürlimann und Spiess-Hegglin sitzen zwar an entgegengesetzten Enden des Ratssaales, sie müssen aber in Kommissionen zusammenarbeiten.

(bert/sda)

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