Keine Lockerung in Zürcher Bewilligungspraxis für Ausländer

publiziert: Montag, 6. Jan 2003 / 19:42 Uhr

Zürich - Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sollen im Kanton Zürich nicht zu einer Jahresaufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen kommen. Der Zürcher Kantonsrat sprach sich am Montag gegen eine Änderung der bisherigen Kriterien aus.

Der Kanton Zürich lehnt das Postulat von EVP und SP ab.
Der Kanton Zürich lehnt das Postulat von EVP und SP ab.
Mit 87 zu 59 Stimmen sprachen sich vorab die bürgerlichen Parteien gegen das Postulat von EVP und SP aus. Dieses sah vor, die Kriterien für Anträge an das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) zur Erteilung der Jahresaufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) zu ändern.

Neu hätte auch Gesuchen von Familien oder Einzelpersonen im F-Status entsprochen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie von der öffentlichen Fürsorge unterstützt werden oder wurden. Gemäss einem EVP-Sprecher ist die Zürcher Praxis ungleich härter als in anderen Kantonen, weil sie für eine B-Bewilligung die wirtschaftliche Selbstständigkeit fordert.

Vorläufig Aufgenommene hätten aber sehr schlechte Karten auf dem Arbeits- und Wohnmarkt, weil sie nur im Niedriglohnbereich und in ausgesuchten Hilfsfunktionen arbeiten dürfen. Daher seien sie meist auf ergänzende Fürsorge angewiesen.

Die SP kritisierte, dass die Zürcher Regierung mit dem permanenten Verweis auf die Zustimmung des BFA bei der Bewilligungserteilung eine ausgesprochen defensive Haltung einnehme. Der Bund lasse mehr Spielraum offen.

Ausländergesetze sind nun einmal Bundesrecht, entgegnete die Zürcher Regierungsrätin und Sozialvorsteherin Rita Fuhrer (SVP). Der Kanton bemühe sich, die Ausländer- und Asylgesetze möglichst korrekt und im Sinn der Rechtsgleichheit umzusetzen.

FDP und SVP waren sich darin einig, dass es keinen Sinn mache, von Einzelfällen ausgehend allgemeine Bestimmungen festzusetzen. Die Stossrichtung des Postulats gehe dahin, dass eine Unterkategorie von Asylanten schneller eine B-Bewilligung erhalten sollen.

Vorläufig Aufgenommene dürfen im Kanton Zürich - gleich wie Asylbewerber - während der ersten sechs Monate nicht arbeiten. Danach wird ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt, allerdings auf gewisse Branchen beschränkt.

(pt/sda)

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