Keine Medikamente für drei HIV-Positive

publiziert: Freitag, 7. Apr 2006 / 17:21 Uhr / aktualisiert: Freitag, 7. Apr 2006 / 17:38 Uhr

Genf - In Genf ist die Behandlung von drei HIV-Positiven eingestellt worden, weil sie ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlten.

Zu Unterbrüchen in der Behandlung sollte es auch bei Zahlungsunfähgikeit nicht kommen.
Zu Unterbrüchen in der Behandlung sollte es auch bei Zahlungsunfähgikeit nicht kommen.
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Die Krankenkassen weigerten sich, die Medikamente weiter zu zahlen, sagte Deborah Glejser von der Aids-Hilfe Genf. Der Zahlungsstopp der Krankenkassen geht auf eine seit dem 1. Januar geänderte Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz zurück.

Diese sieht vor, dass ein Versicherer seine Zahlungen vorübergehend einstellen kann, wenn Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt wurden.

Das sei nicht akzeptabel, sagte Glejser. Gesundheitsminister Pascal Couchepin habe bei der Änderung der Verordnung erklärt, die Vorschrift nehme schlechte Zahler mit genügend Mitteln aufs Korn. Überlebenswichtige Behandlungen seien nicht gefährdet.

Aids-Hilfe Schweiz reagiert empört

Bei den drei HIV-positiven Betroffenen handle es sich um IV-Fälle, sie könnten nicht zahlen. Die Rechtsabteilung der Aids-Hilfe befasse sich nun mit dem Fall.

Bei der Aids-Hilfe Schweiz reagierte man empört auf die Zahlungseinstellung. Mediensprecher Thomas Lyssy sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, seines Wissens sei so etwas in der Schweiz bisher nicht vorgekommen. Seiner Ansicht nach sei das Vorgehen der Krankenkassen in Genf rechtswidrig, fuhr Lyssy fort.

Kantone und Gemeinden zuständig

Beim für die Krankenversicherung zuständigen Bundesamt für Gesundheit sagte Mediensprecher Daniel Dauwalder, solche Fälle seien Sache von Kantonen und Gemeinden. Sie müssten schauen, dass die Prämien bezahlt würden oder sie über ihre Sozialdienste übernehmen.

Ähnliche Töne beim Krankenversicherungsverband santésuisse: Seine Sprecherin Ursula Vogt sagte, laut Gesetz sei vorgesehen, dass die Sozialdienste informiert würden, wenn Patienten ihre Prämien nicht mehr bezahlen könnten. Zu Unterbrüchen in der Behandlung sollte es nicht kommen.

(smw/sda)

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