Keine Sanktionen gegen Schwarzarbeit

publiziert: Mittwoch, 9. Mrz 2005 / 14:22 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 9. Mrz 2005 / 15:12 Uhr

Bern - Landwirte, die wegen Beschäftigung von Schwarzarbeitern verurteilt sind, sollen nicht mit einer Kürzung der Direktzahlungen bestraft werden. Der Nationalrat hat die vom Ständerat vorgeschlagenen Sanktionen teilweise abgeschwächt.

Landwirte, die Schwarzarbeiter beschäftigten, kommen gut aus der Sache heraus.
Landwirte, die Schwarzarbeiter beschäftigten, kommen gut aus der Sache heraus.
Der Ständerat hatte beschlossen, fehlbare Arbeitgeber in gravierenden Fällen nicht nur für höchstens fünf Jahre von Aufträgen der öffentlichen Hand auszuschliessen, sondern ihnen auch für die gleiche Dauer Finanzhilfen angemessen zu kürzen.

Der Nationalrat folgte nun der Mehrheit seiner Kommission und lehnte die Möglichkeit der Kürzung von Finanzhilfen mit 89 zu 73 Stimmen ab. Für die Massnahme setzte sich die Ratslinke ein.

Gesetz ohne Sanktionen sinnlos

Ein Gesetz ohne wirkliche Sanktionen sei ein Papiertiger, sagte Ruth Genner (Grüne/ZH). Paul Rechsteiner (SP/SG) wies darauf hin, dass die Direktzahlungen auch bei Verstössen gegen Umweltauflagen gekürzt werden. Bundesrat Joseph Deiss sprach sich ebenfalls für diese Sanktion aus. Es handle sich um einen moderaten Vorschlag.

Bekämpft wurde die Massnahme vor allem von der SVP. Verstösse gegen das Gesetz müssten mit Bussen oder Gefängnisstrafen und nicht mit der Kürzung von Finanzleistungen geahndet werden, sagte Hansjörg Walter (SVP/TG). Die Fraktionen der FDP und CVP teilten diese Auffassung.

Kein Pranger für "schwarze" Schafe

Ferner sollen Arbeitgeber, die wegen Beschäftigung von Schwarzarbeitern von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, nicht an den Pranger gestellt werden. Mit 94 zu 66 Stimmen sprach sich der Nationalrat gegen eine öffentlich zugängliche Liste aus, wie sie der Ständerat gefordert hatte.

Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. Im Grundsatz übernahm der Nationalrat dessen Version. Auch der Bundesrat ist mit der Neugestaltung einverstanden.

Das Gesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit soll bewirken, dass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt. Mit Schwarzarbeit werden in der Schweiz jährlich rund 40 Milliarden Franken oder 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts am Fiskus und den Sozialversicherungen vorbeigeschmuggelt.

(fest/sda)

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