Keine Vereinheitlichung der Videoüberwachung

publiziert: Freitag, 28. Sep 2007 / 20:16 Uhr

Bern - Die Videoüberwachung wird nicht vereinheitlicht, aber besser koordiniert. In einem verabschiedeten Bericht empfiehlt der Bundesrat Kantonen und Gemeinden, bei der Überwachung die Verfassung zu beachten.

Nicht behandelt wird in dem Bericht die Videoüberwachung durch Private.
Nicht behandelt wird in dem Bericht die Videoüberwachung durch Private.
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Je nach Aufbewahrungsdauer und Erkennbarkeit der Personen handelt es sich um schwere Grundrechtseingriffe, für die eine gesetzliche Grundlage notwendig ist. Wo diese fehle, müssten die rechtlichen Lücken geschlossen werden, schreibt der Bundesrat in einem Communiqué.

Verlängert werden soll die 24-stündige Aufbewahrungsdauer für Video-Aufzeichnungen von Verwaltungs-, Parlaments- und Regierungsgebäuden durch den Bundessicherheitsdienst. Der Bericht zeigt laut Bundesrat, dass diese Dauer zu kurz und zu starr sei.

Eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen für die Überwachung verschiedener anderer öffentlicher Einrichtungen drängen sich für den Bundesrat nicht auf. Sollten die Kantone eine Harmonisierung ihrer Regelungen anstreben, stehe ihnen der Weg über ein Konkordat offen.

Videoüberwachung verbessern

Vor dem Hintergrund der Terrorismus-Bedrohung und der gescheiterten Anschläge auf Bahnhöfe in Deutschland wollte der Bundesrat die Videoüberwachung verbessern und einheitlich regeln. Er setzte dazu im Januar eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Kantonen ein, die den Ist-Zustand erheben und Massnahmen vorschlagen sollte.

Als Sofortmassnahme beschloss die Landesregierung damals, dass die Aufbewahrungfrist von Videobändern aus Zügen und Bahnhöfen verlängert werden soll. Geplant ist eine Verlängerung von 24 Stunden auf 100 Tage. Nicht behandelt wird in dem Bericht die Videoüberwachung durch Private, welche keinen staatlichen Auftrag erfüllen.

(smw/sda)

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