Bundesrichter uneinig

Keine direkte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative

publiziert: Freitag, 12. Okt 2012 / 14:05 Uhr
Die Bundesrichter fordern eine Konkretisierung der Initiative.
Die Bundesrichter fordern eine Konkretisierung der Initiative.

Lausanne - Die SVP-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer ist nicht direkt anwendbar. Das Parlament muss zuerst über die Umsetzung der Initiative befinden. Dies hat das Bundesgericht am Freitag entschieden.

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Die Eidgenössische Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer wurde am 28. November 2010 von Volk und Ständen mit rund 53 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Sie sieht die automatische Ausschaffung von Ausländern vor, die gewisse Straftaten begangen haben. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub oder Drogenhandel.

Als Verfechter einer unmittelbaren Anwendung des Initiativtextes verlangte ein Bundesrichter den Entzug der Aufenthaltsbewilligung für zwei wegen Drogenhandels verurteilte Mazedonier. Auch sollte ein Senegalese rückgeschafft werden, der wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde.

Die vier anderen Bundesrichter folgten dem Antragsteller jedoch nicht. In einer öffentlichen Verhandlung vom Freitag beurteilten sie die Initiative als nicht anwendbar, bevor sie vom Parlament konkretisiert worden ist.

Verfassungsbestimmungen seien nie isoliert zu betrachten, sie müssten immer im Kontext gesehen werden, argumentierten die Richter. So sei sämtlichen Verfassungsbestimmungen sowie dem Völkerrecht Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang verlange die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) etwa die Berücksichtigung des Familienlebens.

(bert/sda)

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Was ist denn da unklar?
Das Völkerrecht regelt vor allem die Beziehungen der Staaten untereinander, ihm unterliegen jedoch so zu sagen als Basis die Menschenrechte.
Darin ist vor allem folgendes geregelt:
"Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule."

Nun, wogegen verstösst nun die Ausschaffungsinitiative?

Es ist sicher richtig und gut, dass unsere Richter solche Dinge überprüfen und auf die Vereinbarkeit mit unserer Verfassung und den internationalen Normen untersuchen, aber hier scheint mir weder unsere Verfassung noch internationale Übereinkommen verletzt zu werden.

In gewissen Staaten der Erde stehen für verhältnismässig geringe Delikte Steinigungen und Handabhacken und andere Ungeheuerlichkeiten an, und wir sollten einen Vergewaltiger aus familiären Gründen nicht ausweisen dürfen? Gemessen an dem ist eine Ausweisung doch eine ausgenommen humane Art, eine zutiefst inhumane Handlung zu ahnden! Ich bin überzeugt, dass eine Ausweisung eines Drogenhändlers, Vergewaltigers oder Kinderschänders kein einziges internationales Abkommen verletzt und darüber hinaus eine sehr milde Strafe darstellt.

Ausgenommen sind natürlich Ausweisungen in Staaten, wo gerade solche Strafen wie Steinigungen und Handabhacken und andere Ungeheuerlichkeiten zur Anwendung kommen. Würden wir dorthin Menschen ausweisen, wären wir ja mit diesen gröbsten Menschenrechtsverletzungen einverstanden, was unserem Recht, unserer Verfassung und den internationalen Vereinbarungen, also dem Völkerrecht widersprechen würde.

Unsere Justiz ist schon manchmal nur sehr schwer zu verstehen.
Missverständnis?
Irgend etwas ist hier durcheinander geraten. Mit der Initiative wurde ja die Verfassung direkt und sofort geändert. Gesetze müssen der Verfassung entsprechen, nicht umgekehrt. Dass es das Parlament nicht schaffen will, eine taugliche Gesetzesvariante zu verabschieden, spricht für die Missachtung des Volkswillens. Ohne Gesetz scheinen die Bundesrichter keine Veranlassung zu haben, die Verfassung anzuwenden. Schade.
Wir sind ein Rechtsstaat
und darüber bin ich froh. Die Richter haben ganz folgerichtig entschieden. Sie beurteilen unsere bestehenden Gesetze und schauen dass sich alle daran halten.
Nun ist die Politik an der Rheie die Gesetze so anzupassen, dass die Ausschaffungen so möglich sind, wie es vom Volk gewünscht wird. Gegebenenfalls muss die Verfassung angepasst werden.

Das war der SVP von allem Anfang an klar. Nur hat Sie es niemandem gesagt. Sie wussten genau, dass hierfür die Verfassung angepasst werden muss. Wieso sich die Bevölkerung von unseren verlogenen Parteien immer noch hinters Licht führen lässt, frag ich mich nach jeder Abstimmung.

Ich bin froh, haben wir eine Verfassung die über der Bevölkerungsmeinung steht. Zumal die Mehrheiten meist kaum 25% der gesamten Bevölkerungs ausmachen. Die Bevölkerung hat jederzeit das Recht die Verfassung anzupassen, nur hat sie kein Recht Gesetze zu fordern, die nicht der Verfassung entsprechen.

All die Diskussionen sind ein Zeichen, dass die Schweizer meist gar keinen Plan von alle dem haben oder gut gläubig den Parteien nachrennen, die sie an der Nase rumführen.
Umsetzung
schön wärs, aber der verd.. Filz im Parlament der weiss das schon zu verhindern, denn schliesslich verdienen ja nicht Wenige mit dem Asylwesen ein Haufen Geld und die lassen sich das nicht nehmen, daher wird die Initiative wohl nie umgesetzt.. lieber geht man gegen die eigenen Landsleute mit aller Härte vor anstatt dort den Hebel anzusetzen

Es müsste meines Erachtens nach eine Möglichkeit geben wo der Bund durch das Volk gezwungen werden kann und es dann umsetzen muss
Umsetzen
Versuchen Sie mal in Australien, USA oder der UAE nach Drogenhandel oder Vergewaltigung eine Aufenthaltsbewilligung zu behalten. Diese Staaten halten also alle das Völkerrecht auch nicht ein?

Wer 12 Monate irgendwo auf der Welt je in einem Gefängnis sass, darf in Australien zum Beispiel nicht mal ohne Sonderprüfung und Sondervisa einreisen.

Was hat dieser Senegalese, ausser vielleicht noch Gefängnis, in der Schweiz zu suchen?

Setzt dieses Gesetz endlich um, so wie es das Volk wollte. Natürlich muss man den schludrigen Entwurf der SVP (wie immer) erstmal bereinigen und konkretisieren.

Dreck gehört von der Strasse.
Richtig !
"zwischen der demokratisch verordneten automatischen Ausweisung von Straftätern und der völkerrechtlich gebotenen Achtung ihres Familienlebens nach einem verhältnismässigen Ausgleich zu suchen"
Der "Ausgleich" ist auch mit den Straftatenopfern zu suchen. Zum Beispiel damit, dass mit konsequenten Abschiebungen verhindert wird, dass Straftatenopfer ihren Peinigern erneut z. B. auf der Strasse begegnen müssen und diese ihnen noch ins Gesicht lachen. Dieser Schutz der Straftatenopfer fällt doch bestimmt auch unter die "völkerrechtlich gebotene Achtung".
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