Keine freie Diskussion an morgiger Debatte

publiziert: Dienstag, 2. Okt 2007 / 11:55 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 2. Okt 2007 / 13:31 Uhr

Bern - Einen Tag vor der dringlichen Debatte zur Affäre Blocher-Roschacher im Nationalrat haben die Parlamentsdienste die geltenden Spielregeln erklärt. Demnach dürfen keine freie Diskussion geführt werden.

Bundesrat Christoph Blocher wird morgen in der Debatte Fragen rund um die Bundesanwaltschaft beantworten.
Bundesrat Christoph Blocher wird morgen in der Debatte Fragen rund um die Bundesanwaltschaft beantworten.
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Insgesamt erhalten die Fraktionen 90 Minuten Redezeit, wie eine Sprecherin sagte. Die Redezeit pro Fraktion werde gemäss deren Stärken zugeteilt.

Anschliessend werden die beiden vom Bundesrat abgeordneten Regierungsmitglieder sprechen: Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey wird zu Fragen der Kollegialität Stellung nehmen und Christoph Blocher zu Fragen rund um die Bundesanwaltschaft.

Komplott?

SP und FDP wollen eine Grundsatzdiskussion zur Aufsicht über die BA führen. Die SVP dagegen will Klarheit darüber erhalten, ob ein Komplott gegen Bundesrat Christoph Blocher vorliege. SVP, SP und Grüne hatten die dringliche Debatte gegen den Willen des Ratsbüros sowie der FDP und der CVP durchgesetzt.

Die administrative Aufsicht über die Bundesanwaltschaft liegt heute beim Bundesrat, die Fachaufsicht beim Bundesstrafgericht. Dies habe sich nicht bewährt, schrieb Blocher in einem in der «Neuen Zürcher Zeitung» und in der Westschweizer Zeitung «Le Temps» veröffentlichten Artikel.

Gericht im Dilemma

Das Bundesstrafgericht befinde sich heute in einem Dilemma: Einerseits erteile seine Beschwerdekammer der BA zum Beispiel Weisungen zur Erhebung von Beweisen. Als Beschwerdeinstanz müsse sie gleichzeitig die Rechtmässigkeit von Beweiserhebungen beurteilen, die nach ihren Weisungen erfolgt seien.

Die gleichen Einwände sprächen gegen eine Aufsicht der BA durch das Bundesgericht, hält Blocher fest. Aus Sicht von Angeschuldigten beeinträchtige diese Ausgangslage das Vertrauen in die Justiz, anstatt es zu stärken. Die BA sei keine richterliche Behörde und somit auch nicht Teil der Judikative, sondern Einheit der dezentralen Verwaltung.

(fest/sda)

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