Keine generelle Drogentests bei Lehrlingen

publiziert: Dienstag, 11. Nov 2003 / 20:11 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 11. Nov 2003 / 20:27 Uhr

Basel - Der Basler Pharmakonzern Roche muss die systematischen Drogentests bei Auszubildenden einstellen. Das hat die Eidg. Datenschutzkommission (EDSK) entschieden. Die Massentests seien unverhältnismässig und persönlichkeitsverletztend.

Roch darf nur Drogentests durchführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht.
Roch darf nur Drogentests durchführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht.
Laut EDSK ist eine Ausweitung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auf das Privatleben der Arbeitnehmenden, wie sie Roche mit den präventiven Drogentests anstrebt, dem schweizerischen Recht fremd.

Zwar wertet die Kommission das Ziel der Firma Roche, ihren Auszubildenden eine drogenfreie Lehrzeit zu ermöglichen, durchaus positiv. Jedoch stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit der Massnahmen zur Erreichung des Ziels.

Nicht in Frage gestellt ist das Recht, Drogentests durchzuführen, wenn ein begründeter Verdacht auf Drogenmissbrauch besteht und im Einzelfall die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

Ein Roche-Sprecher bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass der Pharmakonzern über den Entscheid der Kommission informiert worden sei. Materiell wollte er jedoch nicht Stellung nehmen. Roche prüfe nun die weiteren Schritte.

(bert/sda)

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