Ständerat stimmt Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu

Kiffen wird straffrei

publiziert: Mittwoch, 12. Dez 2001 / 16:43 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 13. Dez 2001 / 11:24 Uhr

Bern - Nach fast dreissig Jahren hat der Ständerat am Mittwoch die Schweizer Drogengesetzgebung wieder der Realität angepasst: "Kiffen" wird straffrei, Anbau von und Handel mit Cannabis in nicht gesundheitsschädigenden Mengen toleriert.

Fleissige Cannabis-Gärtner sollen künftig nicht mehr bestraft werden.
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Bei der Revision des Betäubungsmittelsgesetzes im Ständerat als Erstrat wurde jedoch betont, dass es nicht um eine Banalisierung von Drogen gehe. Vielmehr müsse der Mensch wieder ins Zentrum der Drogengesetzgebung gerückt werden, sagte Bundesrätin Ruth Dreifuss.

"Hauptpunkt des Gesetzes ist nicht die Legalisierung von Cannabis, sondern die Verankerung der bundesrätlichen Vier-Säulen-Politik", betonte Kommissionssprecherin Christine Beerli (FDP/BE). Die Ziele Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadensverminderung und Überlebenshilfe sowie Kontrolle und Repression werden gesetzlich verankert.

Gleichzeitig wird die kontrollierte Heroinabgabe auf eine gesetzliche Basis gestellt. Der Schutz Jugendlicher bis 18 Jahren und die Prävention werden im Gesetz gestärkt, die Führungsrolle des Bundes festgeschrieben.

Keine Revolution

Am meisten zu diskutieren gab die Frage des Umgangs mit Cannabisprodukten. Die Kommissionsmehrheit plädierte für die Legalisierung von Konsum und Vorbereitungshandlungen, während eine Minderheit um Jean Studer (SP/NE) das Opportunitätsprinzip gelten lassen wollte, wonach auf Strafverfolgung verzichtet werden kann.

Für eine Legalisierung sei es noch zu früh; für sie finde sich nicht in allen Landesregionen eine Mehrheit, argumentierte Studer. Man müsse der Wahrheit ins Gesicht schauen, hielt Dick Marty (FDP/TI) dagegen. "Was nicht gesundheitsschädigender ist als das, was wir gestern und heute konsumiert haben, soll nicht kriminalisiert werden", sagte Bruno Frick (CVP/SZ).

700'000 der 15 bis 30-Jährigen und 59 Prozent der 19 bis 24-Jährigen hätten mindestens einmal Cannabis konsumiert, konstatierte Beerli. Angesichts dieser Tatsachen sei es an der Zeit festzuhalten, "dass der Konsum kein Delikt sein darf", sagte Dreifuss.

Das Gesetzeswerk sei weder wissenschaftlich noch sozial eine Revolution, betonte die Gesundheitsministerin. Es verankere vielmehr einen pragmatischen, evolutionären Weg. Der Rat folgte Dreifuss und seiner Kommissionsmehrheit mit 32 zu 8 Stimmen.

Hanfpflanzungen und -verkauf werden toleriert

Damit werden Konsum sowie Anbau, Herstellung, Besitz und Erwerb von Cannabisprodukten zum Eigenkonsum neu straffrei. Eingeführt wird zudem das Opportunitätsprinzip: Der Bund kann bei der Strafverfolgung Prioritäten festlegen.

Demnach wird bei Anbau, Herstellung und Verkauf geringer Mengen von Cannabisprodukten auf Strafverfolgung verzichtet, wenn sie keine erhöhten Gesundheitsrisiken bergen und an über 18-Jährige abgegeben werden. Dies gilt auch für gewerbsmässigen Anbau und Verkauf. "Es wird tolerierte Pflanzungen und tolerierten Verkauf geben", sagte Dreifuss.

Gestrichen hat der Rat den Artikel, nach dem auch bei Besitz zum Eigenkonsum und Konsum anderer Drogen auf Strafverfolgung verzichtet worden wäre. Dies wird gemäss Ständerat nur noch in Gassenzimmern toleriert. In der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz oppositionslos mit 25 Stimmen.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes schrieb der Ständerat verschiedene Vorstösse zum Thema als erledigt ab, darunter auch Standesinitiativen aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft. Das Geschäft geht an den Nationalrat.

(sk/sda)

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