Kindsmörderin zu acht Jahren Haft verurteilt

publiziert: Donnerstag, 8. Sep 2005 / 15:40 Uhr

Sarnen - Das Kantonsgericht Obwalden hat eine Frau, die ihre beiden Kinder von einer Brücke warf, zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt.

Die heute 42-jährige Frau hatte 2003 ihre Kinder von der Hohen Brücke in die Melchaa geworfen.
Die heute 42-jährige Frau hatte 2003 ihre Kinder von der Hohen Brücke in die Melchaa geworfen.
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Die Mutter machte sich der mehrfachen vorsätzlichen Tötung schuldig, wie das Gericht bekannt gab. Das Gericht blieb damit zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwältin, die zehn Jahre Zuchthaus gefordert hatte. Es kam aber zum gleichen Schluss wie die Anklage, was die rechtliche Einschätzung der Tat als vorsätzliche Tötung angeht. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.

Laut dem Urteil wird die Strafe nicht aufgeschoben. Die Verurteilte muss sich zudem einer ambulanten Behandlung unterziehen und nebst den Verfahrenskosten ihrem Mann eine Genugtuung von 70 000 Franken bezahlen. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor; die Begründung folgt später.

Kinder vier und zwei Jahre alt

Die im Kanton Luzern lebende, heute 42-jährige Frau hatte am 17. März 2003 ihre Kinder von der so genannten Hohen Brücke zwischen Sarnen und Kerns in die Melchaa geworfen. Der Sohn war vier, die Tochter zwei Jahre alt. Die Brücke ist rund hundert Meter hoch.

Die Angeklagte plante die Tät über mehrere Tage. Sie verkaufte ihr Auto, löste ihre Konten auf und verschickte Abschiedsbriefe. Zudem kaufte sie Beruhigungsmittel, um die Kinder zu betäuben. Sie betrank sich und wollte ebenfalls von der Brücke springen, verlor dann aber den Mut und stellte sich der Polizei.

Laut Anklageschrift war die Frau von einem «zerstörerischen Rachegedanken» gegenüber ihrem Ehemann gesteuert. Dieser hatte sie verlassen und gekränkt. Die Frau gab ihm für die Tat die Schuld.

(fest/sda)

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