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«Schwere pädophile Störung»
Kläger fordern harte Strafe für pädophilen Ex-Polizisten
publiziert: Montag, 21. Mrz 2016 / 11:02 Uhr / aktualisiert: Montag, 21. Mrz 2016 / 20:06 Uhr
Dem Polizisten drohen 10 Jahre Haft.
Sitten - Ein ehemaliger Polizist aus Sitten hat sich am Montag wegen sexueller Handlungen mit 18 Knaben vor dem Bezirksgericht Sitten verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Gefängnis, einige Opferanwälte eine Verwahrung. Das Urteil ist noch offen.
Der Angeklagte verging sich während 16 Jahren regelmässig an 18 Knaben, die zum Zeitpunkt der Taten zwischen 7 und 15 Jahre alt waren. Zu den Straftaten kam es zwischen 1996 und 2012 im Haus des früheren Polizisten.
«Der Angeklagte muss sehr streng bestraft werden», sagte am Montag der Walliser Generalstaatsanwalt, nachdem er die Vornamen aller Opfer vorgelesen hatte. Er erachtet den Angeklagten als voll schuldfähig und forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Auf eine Verwahrung verzichtete er jedoch.
Vielmehr beantragte er eine psychiatrische Behandlung im Gefängnis, um das Rückfallrisiko zu mindern. Der ehemalige Trainer von Fussball-Junioren soll zudem auf Lebenszeit keine beruflichen oder Freizeitaktivitäten mit Kindern mehr ausüben dürfen.
Der frühere Gemeindepolizist von Sitten soll laut Anklageschrift Kinder sexuell missbraucht haben, deren persönliche oder familiäre Lage schwierig war. Der Angeklagte baute zunächst eine Vertrauensbeziehung zu den Kindern und ihren Eltern auf und profitierte dabei von seinem Beruf als Polizist.
Opfer übernachteten beim Täter
Er war entweder ihr Konfirmationspate oder eine Art Ersatzgötti für Kinder in schweren familiären Situationen. Wenn die Opfer bei ihm übernachteten, ging er stets gleich vor. Die Kinder duschten oder nahmen ein Bad und mussten dann im Bademantel bei ihm auf dem Sofa liegen und fernsehen.
Dabei berührte er die Knaben zum ersten Mal. Später lud er sie dazu ein, in seinem Bett zu übernachten, worauf er weitermachte. Wenn die Knaben aufwachten, hörte der Ex-Polizist jeweils auf.
Der Angeklagte sitzt seit dem 25. Januar 2013 in Untersuchungshaft und ist in fünf Punkten angeklagt. Neben sexuellen Handlungen mit Kindern muss er sich auch wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit einer urteilsunfähigen und zum Widerstand unfähigen Person sowie wegen Ausnützung einer Notlage und Pornographie verantworten.
Gutachter bescheinigten dem Angeklagten eine «schwere pädophile Störung» und sahen ein Rückfallrisiko für ähnliche Straftaten. Auch die Anwälte der 17 als Zivilkläger am Prozess teilnehmenden Opfer befürchten Rückfälle, falls der Angeklagte einmal aus dem Gefängnis entlassen würde.
Viele der Opfer traumatisiert
Die Anwälte gaben am Montag Einblick in das seelischen Leiden ihrer Klienten. «Mein Mandant wurde in seiner Unschuld, seiner Seele und seinem Wesen gebrochen», sagte einer von ihnen. Viele der Opfer sind immer noch traumatisiert von den Übergriffen.
Nur vier nahmen an der Gerichtsverhandlung teil. Viele andere hatten nicht die Kraft dazu oder fühlten sich schuldig, erklärten die Anwälte. Zu ihrem Schutz war der Zugang zum Prozess eingeschränkt.
Die Kläger prangerten an, dass der Angeklagte während der Untersuchung die Fälle manchmal verneint oder verharmlost habe und sogar behauptete, dass die Kinder die sexuellen Kontakte wollten.
Kläger fordern Verwahrung
Die Entschuldigung und das Geständnis im Prozess am Montag nahmen sie ihm deshalb nicht ab. Sie forderten die Höchststrafe von 15 Jahren für sämtliche Vorwürfe sowie eine Verwahrung.
Der Verteidiger plädierte hingegen für eine Therapie und Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das Gesetz verlange Strafe, Sühne und Resozialisierung. «Das gilt für alle, meinen Mandaten einbegriffen», sagte der Verteidiger.
Zum Prozessende ergriff noch einmal der Angeklagte das Wort und entschuldigte sich erneut bei den Opfern und ihren Angehörigen. Der Prozess wurde am Montag beendet, der Reservetag vom Dienstag wird nicht benötigt. Noch ist offen, wann das Urteil bekanntgegeben wird.
«Der Angeklagte muss sehr streng bestraft werden», sagte am Montag der Walliser Generalstaatsanwalt, nachdem er die Vornamen aller Opfer vorgelesen hatte. Er erachtet den Angeklagten als voll schuldfähig und forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Auf eine Verwahrung verzichtete er jedoch.
Vielmehr beantragte er eine psychiatrische Behandlung im Gefängnis, um das Rückfallrisiko zu mindern. Der ehemalige Trainer von Fussball-Junioren soll zudem auf Lebenszeit keine beruflichen oder Freizeitaktivitäten mit Kindern mehr ausüben dürfen.
Der frühere Gemeindepolizist von Sitten soll laut Anklageschrift Kinder sexuell missbraucht haben, deren persönliche oder familiäre Lage schwierig war. Der Angeklagte baute zunächst eine Vertrauensbeziehung zu den Kindern und ihren Eltern auf und profitierte dabei von seinem Beruf als Polizist.
Opfer übernachteten beim Täter
Er war entweder ihr Konfirmationspate oder eine Art Ersatzgötti für Kinder in schweren familiären Situationen. Wenn die Opfer bei ihm übernachteten, ging er stets gleich vor. Die Kinder duschten oder nahmen ein Bad und mussten dann im Bademantel bei ihm auf dem Sofa liegen und fernsehen.
Dabei berührte er die Knaben zum ersten Mal. Später lud er sie dazu ein, in seinem Bett zu übernachten, worauf er weitermachte. Wenn die Knaben aufwachten, hörte der Ex-Polizist jeweils auf.
Der Angeklagte sitzt seit dem 25. Januar 2013 in Untersuchungshaft und ist in fünf Punkten angeklagt. Neben sexuellen Handlungen mit Kindern muss er sich auch wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit einer urteilsunfähigen und zum Widerstand unfähigen Person sowie wegen Ausnützung einer Notlage und Pornographie verantworten.
Gutachter bescheinigten dem Angeklagten eine «schwere pädophile Störung» und sahen ein Rückfallrisiko für ähnliche Straftaten. Auch die Anwälte der 17 als Zivilkläger am Prozess teilnehmenden Opfer befürchten Rückfälle, falls der Angeklagte einmal aus dem Gefängnis entlassen würde.
Viele der Opfer traumatisiert
Die Anwälte gaben am Montag Einblick in das seelischen Leiden ihrer Klienten. «Mein Mandant wurde in seiner Unschuld, seiner Seele und seinem Wesen gebrochen», sagte einer von ihnen. Viele der Opfer sind immer noch traumatisiert von den Übergriffen.
Nur vier nahmen an der Gerichtsverhandlung teil. Viele andere hatten nicht die Kraft dazu oder fühlten sich schuldig, erklärten die Anwälte. Zu ihrem Schutz war der Zugang zum Prozess eingeschränkt.
Die Kläger prangerten an, dass der Angeklagte während der Untersuchung die Fälle manchmal verneint oder verharmlost habe und sogar behauptete, dass die Kinder die sexuellen Kontakte wollten.
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Die Entschuldigung und das Geständnis im Prozess am Montag nahmen sie ihm deshalb nicht ab. Sie forderten die Höchststrafe von 15 Jahren für sämtliche Vorwürfe sowie eine Verwahrung.
Der Verteidiger plädierte hingegen für eine Therapie und Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das Gesetz verlange Strafe, Sühne und Resozialisierung. «Das gilt für alle, meinen Mandaten einbegriffen», sagte der Verteidiger.
Zum Prozessende ergriff noch einmal der Angeklagte das Wort und entschuldigte sich erneut bei den Opfern und ihren Angehörigen. Der Prozess wurde am Montag beendet, der Reservetag vom Dienstag wird nicht benötigt. Noch ist offen, wann das Urteil bekanntgegeben wird.
(fest/sda)
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