Klage des entlassenen Chefarzts des Kantonsspitals Laufen

publiziert: Mittwoch, 15. Nov 2000 / 13:58 Uhr

Liestal - Bis am 15. Dezember 2000 haben der im Januar 1999 entlassene Chefarzt des Kantonsspitals Laufen BL und der Kanton Basel-Landschaft Zeit, einen Vergleich abzuschliessen. Über den Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart.

Arnold Kaiser, der ehemalige Chefarzt des Kantonsspitals Laufen, hatte gegen seine fristlose Entlassung durch den Kanton Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Nach mehreren gescheiterten Versuchen für einen Vergleich standen sich die Parteien am Mittwoch vor dem Gericht gegenüber.

Nach Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und eines Teils des Gerichts verkündete Gerichtspräsident Peter Meier das Ergebnis: Die Parteien haben bis am 15. Dezember 2000 Zeit, einen Vergleich zu unterzeichnen. Bis dahin bleibt die Verhandlung formell ausgestellt. Über den Inhalt einer möglichen Einigung soll absolutes Stillschweigen gewahrt werden. Kaiser war mit Regierungsratsbeschluss vom 12. Januar 1999 fristlos entlassen worden. Grund für die Kündigung war eine massive Drohung gewesen, die Kaiser gegenüber dem damaligen Co-Chefarzt Manfred Schmid geäussert haben soll. Das Strafverfahren ist in der Zwischenzeit allerdings wegen ungenügender Beweislage eingestellt worden.

(sda)

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