Klage gegen Justizminister Blocher eingereicht

publiziert: Freitag, 26. Mai 2006 / 18:31 Uhr / aktualisiert: Samstag, 27. Mai 2006 / 08:03 Uhr

Bern - Christoph Blochers Äusserungen auf dem Albisgüetli über zwei Albaner zeitigen Konsequenzen.

Gegen Bundesrat Christoph Blocher ist laut dem EJPD eine Klage eingereicht worden.
Gegen Bundesrat Christoph Blocher ist laut dem EJPD eine Klage eingereicht worden.
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Gegen den Justizminister ist laut dem EJPD eine Klage wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beschimpfung und Persönlichkeitsverletzung eingereicht worden.

Blocher hatte an seiner Albisgüetli-Rede vom 20. Januar über zwei in der Schweiz lebende Albaner gesagt, diese hätten zwei Morde und 15 Raubüberfälle auf dem Buckel. Er kritisierte, dass die Asylrekurskommission sie dennoch als Flüchtlinge anerkannt hatte.

Dabei verschwieg Blocher, dass das Bundesgericht zum Schluss gekommen war, die schweren Vorwürfe der albanischen Justiz seien wohl vom albanischen Regime aus politischen Gründen konstruiert worden. Nun wurde eine Klage gegen Blocher eingereicht, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement mitteilte.

Blochers Aussagen unterliegen der Immunität

Es sei noch offen, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Blochers Aussagen unterlägen der Immunität. Die Eidgenössischen Räte müssten deshalb erst Blochers Immunität aufheben, ehe es zu einem Prozess käme. EJPD-Sprecher Livio Zanolari wollte auf Anfrage keine Angaben zur Klägerschaft machen.

Blochers Albisgüetli-Rede hatte zu heftigen Kontroversen geführt: Am 29. März machte der Justizminister schliesslich einen Rückzieher. Im schriftlichen Text der Albisgüetli-Rede sei korrekterweise nur von Angeschuldigten die Rede gewesen.

Ein «sprachliches Versehen»

Wegen eines «sprachlichen Versehens» sei dieser Hinweis in der mündlichen Rede dann weggefallen. «Das war ein Fehler, das tut mir leid. Es war nie meine Absicht, die beiden Albaner als verurteilte Kriminelle hinzustellen», sagte Blocher.

Hingegen hielt er an seiner zuvor geäusserten Kritik an der Asylrekurskommission fest. Diese habe den beiden Albanern den Flüchtlingsstatus zuerkannt, während das Bundesamt für Justiz noch daran war, die vom Bundesgericht eingeforderten Garantien für die Auslieferung beizubringen.

(smw/sda)

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