Klagen nach Flugzeug-Unglücken bei Bassersdorf und Überlingen

publiziert: Sonntag, 3. Nov 2002 / 22:27 Uhr

Zürich - Die Flugzeugunglücke von Bassersdorf ZH und Überlingen (D) führen zu Schadenersatzforderungen. Im Fall Bassersdorf verhandelt die Swiss mit den Anwälten der Angehörigen. Im Fall Überlingen richtet sich die Klage gegen den Bund.

Die Swiss verhandle im Zusammenhang mit dem Crossair-Absturz bei Bassersdorf vor rund einem Jahr mit Anwälten von Angehörigen der Opfer, sagte Swiss-Sprecher Dominique Werner und bestätigte Berichte der SonntagsZeitung und des SonntagsBlicks.

Die Swiss habe ein Interesse an einer aussergerichtlichen Einigung. Sie verhandle unabhängig vom offiziellen Untersuchungsbericht.

Werner bestätigte Angaben, wonach sich die Anwälte auf ein Experten-Gutachten stützen. Laut den Zeitungsberichten werden im Gutachten sowohl die Swiss als auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und Skyguide für das Unglück verantwortlich gemacht.

Das BAZL will den offiziellen Schlussbericht abwarten. Von Schadenersatzforderungen wisse er nichts, sagte BAZL-Sprecher Daniel Göring auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Auch habe er keine Kenntnis vom fraglichen Expertenbericht.

Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) will den Schlussbericht im nächsten Frühjahr veröffentlichen, wie BFU-Chef Jean Overney sagte.

Die Piloten hatten mit einem Instrumentenanflug auf Piste 14 gerechnet. Sie wurden aber - bei schlechter Sicht - vom Flughafen auf die Piste 28 gewiesen, die nicht für Anflüge mit Instrumentenlandesystem ausgerüstet ist.

Von Klagen war bisher vor allem im Zusammenhang mit der Flugzeugkollision vom Juli dieses Jahres bei Überlingen (D) die Rede. Nach der Kollision am Bodenseee drohen dem Bund Schadenersatzklagen der Bashkirian Airlines.

Der Anwalt der Fluggesellschaft, Heiko van Schyndel, will am 22. Oktober sowie am Freitag Klagen nach Bern geschickt haben. Die Fluggesellschaft verlangt Entschädigung für das Flugzeug sowie für die 30 Angehörigen der Besatzung und einen Passagier.

Beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) wurde der Eingang des am 22. Oktober abgeschickten Begehrens bisher nicht registriert, wie EFD-Sprecher Dieter Leutwyler sagte. Er wies auch auf die noch immer unklare Rechtslage der Flugzeugkollision hin.

(ps/sda)

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