Klonen bleibt verboten

publiziert: Dienstag, 10. Jan 2006 / 13:52 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 10. Jan 2006 / 14:26 Uhr

Bern - Therapeutisches Klonen soll in der Schweiz vorläufig verboten bleiben.

Es sollen nur Embryonen verwendet werden, die bei der künstlichen Befruchtung übrig bleiben.
Es sollen nur Embryonen verwendet werden, die bei der künstlichen Befruchtung übrig bleiben.
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Dies empfiehlt die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) in ihrer Stellungnahme zu Forschung an menschlichen Embryonen und Föten. «Für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist das Klonen selbst zwar kein moralischer Skandal», sagte NEK-Präsident Christoph Rehmann-Sutter vor den Medien in Bern. Allerdings gebe es auch keine Gründe, die für eine Aufhebung des Verbots sprächen, besonders weil für mögliche Therapien Alternativen zur Verfügung stünden.

Die NEK hatte ihre Stellungnahme im Hinblick auf das geplante Humanforschungsgesetz verfasst, als «Landkarte der relevanten ethischen Fragen», wie Rehmann-Sutter sagte. Als grundlegendes Ziel bezeichnete er den Schutz des werdenden menschlichen Lebens und der betroffenen Frauen.

Konkrete Problem diskutiert

Auch die medizinische Forschung habe einen hohen Wert, besonders wenn sie therapeutischen Zwecken diene. Dieser dürfe aber nicht überwiegen, sagte der NEK-Präsident. Ausgehend von einem Fragebogen des Bundesamts für Gesundheit diskutierte die Kommission eine Reihe konkreter Probleme, fand aber auf viele keine einheitliche Antwort.

Zwei Lager gab es etwa zur Frage der Parthenogenese, der Herstellung von Embryonen ohne Befruchtung. Während einige Kommissionsmitglieder keine ethischen Einwände gegen das Verfahren hatten, befürchteten andere einen grossen Bedarf nach Eizellen. Zudem machten sie geltend, dass das moralische Schutzbedürfnis des Embryos ungeklärt sei.

Chimären-Frage

Eine klare Mehrheit lehnte dagegen die Herstellung von Chimären, die aus menschlichen und tierischen Zellen bestehen, ab. Unentschieden war die Kommission aber im Bezug auf Chimären, die aus zwei menschlichen Individuen zusammengesetzt werden. So seien auch Gründe gefunden worden, die für eine Zulassung unter Bedingungen sprächen, schreibt die NEK in ihrer Stellungnahme.

Zur Forschung an Embryonen und Föten ausserhalb des Körpers empfiehlt die Kommission eine Regelung, die mit den Prinzipien im Stammzellenforschungsgesetz übereinstimmt. So sollen etwa nur Embryonen verwendet werden, die in der In-vitro-Fertilisation überzählig geworden sind. Nicht vertretbar sei aber der Abbruch oder die Herbeiführung einer Schwangerschaft zu Forschungszwecken.

(fest/sda)

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